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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Wenn die KI zum Songwriter wird: Künstliche Musik mit Tücken
Kultur

Wenn die KI zum Songwriter wird: Künstliche Musik mit Tücken

Uta Schröder
Zuletzt aktualisert 24. September 2024 09:47
Von Uta Schröder
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4 min. Lesezeit
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Man muss keine Noten lesen und kein Instrument spielen können. Ein paar Schlagworte reichen aus und schon bekommt man einen Song komponiert, der so klingt, als hätte ihn ein Mensch gemacht. Künstlicher Intelligenz sei Dank. Wie genau die KI hinter Programmen wie Udio oder Suno arbeitet, ist zwar nicht bekannt, sagt Ali Nikrang, Professor für Künstliche Intelligenz und Musikalische Kreation an der Hochschule für Musik und Theater in München. Aber die prinzipielle Funktionsweise geht so: „Das System wird mit Spektraldaten trainiert und hat die Aufgabe, ähnliche Daten zu generieren.“

Inhaltsübersicht
Inspiration oder Kopie – das ist die FrageVerdienstausfall bei Musikern befürchtet

Die KI braucht also vor allem eines: Training. Und das bedeutet: Daten, Daten, Daten. So lernt die Künstliche Intelligenz hinter Programmen wie Udio oder Suno anhand von Millionen Songs, mit denen sie gefüttert wird. Da kann es auch mal vorkommen, dass ein Song, der mithilfe einer KI generiert wurde, Ähnlichkeiten mit einem Lied hat, das aus der Feder von „echten“ Musikerinnen stammt.

Inspiration oder Kopie – das ist die Frage

Hat die KI da kopiert oder sich nur inspirieren lassen? Aus Sicht des Urheberrechts ist das ein wichtiger Unterschied, sagt Ansgar Ohly, Professor für Urheberrecht an der LMU München. Denn Inspiration sei das eine, Kopieren das andere. „Das eine ist erlaubt, das andere verboten.“ Allerdings sei es sehr schwer, den Nachweis einer Urheberrechtsverletzung zu erbringen, denn nur, wenn es sehr ähnlich oder identisch ist, greife das Urheberrecht ein, sagt Ohly. Und bei den meisten KI-Erzeugnissen sei es so, „dass sie doch hinreichend unterschiedlich sind, um das Urheberrecht am Original nicht zu verletzen, denn das sind ja Mixe aus allen möglichen Einflüssen“.

Aber genau diese unterschiedlichen Einflüsse sind es, warum der Branchenverband der US-Musikindustrie gegen Suno und Udio vor Gericht gezogen ist. Denn woher hat die KI ihre Inspiration genommen? Wurde sie unerlaubt mit urheberrechtlich geschützter Musik trainiert? Müssten die Künstler, deren Songs verwendet wurden, nicht vergütet werden? Feste oder einheitliche Regelungen gibt es dafür noch nicht. Wie ein möglicher Weg aussehen könnte, skizziert Ansgar Ohly. So könnte jeder, der ein KI-Produkt auf den Markt bringt, das mit künstlerischen Werken anderer trainiert wurde, dazu verpflichtet werden, eine Vergütung zahlen. „Und diese Vergütung wird dann über die Gema oder welche Verwertungsgesellschaft auch immer an Künstler ausgeschüttet.“

Verdienstausfall bei Musikern befürchtet

Bis es so weit ist, wird wohl noch einige Zeit vergehen, denn wie so häufig hinkt die Regulierung den technischen Entwicklungen auf dem Feld der KI meilenweit hinterher. Und das ist auch ein Risiko für Musikerinnen und Musiker. So schätzt eine von der Verwertungsgesellschaft Gema in Auftrag gegebene Studie, dass rund ein Viertel aller Musikerinnen und Musiker Geld verlieren wird, weil eine KI ihre Arbeit übernommen hat.

Dieser Verdienstausfall dürfte insbesondere all jene Musikerinnen und Musiker betreffen, die Musik zur Untermalung von Werbung oder Filmen schreiben. Bei solchen „Gebrauchsmusiken“ ist KI heute schon ein ernstzunehmender Konkurrent.

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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