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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Netzwelt > Sammelklage gegen Facebook: So können Sie mitmachen
Netzwelt

Sammelklage gegen Facebook: So können Sie mitmachen

Benjamin Lehmann
Zuletzt aktualisert 15. Oktober 2025 15:50
Von Benjamin Lehmann
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2 min. Lesezeit
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Ein kurzer Blick aufs Smartphone – und ein mulmiges Gefühl: Unbekannte rufen an, obwohl man die Nummer kaum nutzt. Solche Erfahrungen machten viele Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer, nachdem 2021 persönliche Daten im Internet aufgetaucht waren. Nun verhandelt das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg über eine Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta.

Inhaltsübersicht
Das Leck: Millionen Facebook-Datensätze im NetzRechtliche Grundlage der KlageWie viel Geld steht Betroffenen zu?So kann man sich der Klage anschließen

Das Leck: Millionen Facebook-Datensätze im Netz

Im April 2021 wurden Informationen von mehr als 530 Millionen Facebook-Profilen aus über hundert Ländern im sogenannten Darknet veröffentlicht – darunter Telefonnummern, Namen und Wohnorte. Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland sollen betroffen sein. Möglich wurde der Diebstahl, weil sich über Profile auch Telefonnummern finden ließen.

Rechtliche Grundlage der Klage

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft Meta vor, die Daten seiner Nutzer nicht ausreichend geschützt zu haben. Mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage wollen die Verbraucherschützer feststellen lassen, dass das Unternehmen gegen Datenschutzrecht verstoßen hat. Das Verfahren soll den Weg zu Entschädigungen erleichtern – ähnlich wie beim VW-Dieselskandal.

Wie viel Geld steht Betroffenen zu?

Der Bundesgerichtshof entschied 2024, dass bereits der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten einen Anspruch auf Schadenersatz begründen kann – auch ohne konkreten Missbrauch. Die Verbraucherzentrale hält Zahlungen zwischen 100 und 600 Euro für angemessen, je nachdem, wie viele Informationen veröffentlicht wurden. Für psychische Belastungen oder finanzielle Schäden kann individuell mehr gefordert werden.

So kann man sich der Klage anschließen

Wer zwischen Januar 2018 und September 2019 ein privates Facebook-Konto hatte und dort seine Telefonnummer hinterlegt hat, kann sich der Klage anschließen. Die Anmeldung (externer Link) erfolgt über das Bundesamt für Justiz. Bereits mehr als 14.000 Menschen haben sich eingetragen. Eine Registrierung ist noch bis drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich.

Noch ist offen, wie das Hamburger Gericht entscheidet. Doch die Klage könnte ein wichtiges Signal setzen – für mehr Verantwortung großer Internetkonzerne und für Millionen Menschen, die ihre Daten längst nicht mehr allein in der Hand haben.

 

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Von Benjamin Lehmann
Benjamin Lehmann schreibt für das Ressort Netzwelt der WirtschaftsRundschau. Mit seinem Fachwissen in digitalen Technologien und Internetkultur informiert er über aktuelle Trends und Innovationen und bietet den Lesern wertvolle Einblicke in die digitale Welt.
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