Sechs bis zwölf Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe – ein solches Urteil für die vier Angeklagten wäre für den Vorsitzenden Richter Andreas Bayer vorstellbar gewesen. Das teilte er am Montag in der Hauptverhandlung des sogenannten Audi-II-Prozess rund um den Dieselskandal des Autobauers mit.
In mehreren Rechtsgesprächen hat die 5. Große Strafkammer in den vergangenen Wochen ausgelotet, wie sich das Verfahren mit Hilfe eines „Deals“ erheblich beschleunigen ließe. Am Ende gelang keine Einigung mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Und so droht jetzt abermals ein jahrelanges Verfahren rund um den Dieselskandal bei Audi.
Zweiter Audi-Prozess läuft seit Anfang Februar
Von September 2020 bis Juni 2023 hatte das Gericht bereits unter anderem gegen Ex-Audi-Vorstandschef Rupert Stadler und seine Rolle im Dieselskandal verhandelt. Am Ende verurteilte ihn die Kammer wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe und Geldauflage. Erst vor wenigen Wochen hatte der Bundesgerichtshof die gegen das Urteil eingelegte Revision zurückgewiesen, es ist somit rechtskräftig.
Im zweiten Audi-Prozess am Landgericht München II rund um den Dieselskandal müssen sich seit Anfang Februar die beiden Ex-Vorstände Ulrich Hackenberg und Stefan Knirsch sowie zwei frühere Audi-Manager verantworten. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft der Anklage zufolge Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vor.
Bereits am Ende des ersten Verhandlungstages hatte die Hackenberg-Verteidigung in einer ersten kurzen Erklärung schriftlich mitgeteilt, der Ex-Audi-Vorstand habe „nichts von den Manipulationen im Motorenbereich“ gewusst, und er habe sie mangels entsprechender Informationen und „wegen seiner anderweitigen Spezialisierung“ auch nicht erahnen können.
Verteidiger haben jetzt das Wort
Nachdem die Anklage nun verlesen ist, haben jetzt die Verteidiger-Teams Gelegenheit zu einer ausführlichen Stellungnahme. Den Anfang hat die Verteidigung von Ex-Audi-Manager Richard B. am Montag gemacht. Ähnlich wie die Verteidigung von Hackenberg wies auch der Verteidiger von B. jegliche Mitwisserschaft und Beteiligung am Einsatz einer Manipulationssoftware bei Audi-Dieselfahrzeugen zurück. Weil die Vorwürfe in der Anklage zudem zu unkonkret und darüber hinaus verjährt seien, beantragte er, das Verfahren gegen B. auszusetzen. Eine Entscheidung über diesen Antrag steht aus.
Die Verteidiger-Teams von Hackenberg, Knirsch und dem weiteren Angeklagten Axel E. werden sich am Dienstag zu den Vorwürfen äußern. Es wird erwartet, dass auch sie jegliche Beteiligung und Mitwisserschaft rund um den Einsatz einer Manipulations-Software bei Audi-Dieselfahrzeugen von sich weisen werden.
Somit könnte sich bewahrheiten, was der Vorsitzende Richter mit Blick auf eine Prozessdauer am Montag kurz angedeutet hat: „Bei einer streitigen Verhandlung könnte das Verfahren auch mehrere Jahre dauern.“

