Angeblich weiß noch nicht einmal Bärbel Bas, was konkret in ihrem Entwurf für ein Arbeitszeitgesetz am Ende stehen wird. Da ist noch nichts in trockenen Tüchern – heißt es aus ihrem Ministerium. Der Entwurf sei noch nicht fertig zur Vorlage auf dem Kabinettstisch. Und auch noch nicht abgestimmt mit anderen Ressorts. Aber die „internen Arbeitsfassungen“ sind im Umlauf und heizen extern die Diskussion an. Was wohl fällt, ist der Acht-Stunden-Tag. Was offenbar kommt, ist die elektronische Zeiterfassung.
Lockerung der Arbeitszeitregeln gefordert
Was es gibt, ist natürlich das jetzige Arbeitszeitgesetz: die Regel sind acht Stunden Arbeit am Tag. Maximal sind zehn Stunden erlaubt – das muss aber anschließend ausgeglichen werden. Auf die Woche gerechnet sind 48 Stunden zulässig. Was es zudem gibt, ist eine EU Richtlinie. Die sieht auch die 48 Stunden in der Woche vor – allerdings keinen Acht-Stunden-Tag wie im Deutschen Gesetz.
Schwarz-rot hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die deutschen Regelungen zu lockern. Man wolle die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen, steht dort geschrieben. Die geltenden Ruhezeiten sollen eingehalten werden – das sind aktuell elf Stunden Pause zwischen zwei Einsätzen. Und: „Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden“. Angekündigt wird im Vertrag zudem die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten. Das gültige Gesetz macht da keine genauen Vorgaben.
Zustimmung zu Mehrarbeit durch Tarifvertrag nötig
Was es jetzt gibt, ist ein Entwurf, der die Runde macht der aber eben – wenn man das Ministerium richtig deutet – nur Gedankenspiele der Experten im Ministerium wiedergibt. Demnach soll der Acht-Stunden-Tag fallen. Das aber nur, wenn dazu ein entsprechender Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geschlossen wurden oder eine behördliche Genehmigung vorliegt.
Das würde es Betrieben aber auch Beschäftigten erlauben, die Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Auf der anderen Seite würde es die Mitarbeitenden mit klaren Regeln vor Missbrauch schützen. Das Problem: noch nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten können sich auf einen Tarifvertrag berufen oder haben einen Betriebsrat. Da müsste nachgelegt werden.
Elektronische Zeiterfassung bei der Arbeitszeit soll Pflicht werden
Wer eine Höchstarbeitszeit vorschreibt, muss auch deren Kontrolle garantieren. Das gültige Gesetz ist da aber nicht eindeutig. Das Bundesarbeitsgericht und der Europäische Gerichtshof dagegen schon: Arbeitszeit muss erfasst werden. Das Papier aus dem Hause Bas sieht nun vor, dass die Arbeitszeit von jedem Beschäftigten elektronisch erfasst wird – mit Ausnahmen für kleine Betriebe oder durch Tarifverträge.
Das schafft Sicherheit, entsprechende Tools gibt es im Netz. Allerdings würde es aber ein Ende der handschriftlichen Aufzeichnungen bedeuten, die oft noch angesagt sind. Und eine Vertrauensarbeitszeit – also der Chef verlässt sich darauf, dass der Mitarbeitende seine Arbeitszeit schon im Griff hat – wäre damit eigentlich auch vom Tisch.
Interner Entwurf des Arbeitsministeriums sorgt für Unmut
Kaum war das Papier im Umlauf, hagelte es Kritik von Seiten der Arbeitgeber. Moderne Arbeitszeitmodelle – so Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft – würden für viele praktisch unmöglich gemacht. Der Tarifvorbehalt dürfe sich nicht durchsetzen und die De-Facto -Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit nicht kommen. Sowohl die Unternehmen als auch viele Beschäftigte eint der Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten.
Die wiederum haben sie schon jetzt – kontert Bernhard Steidl, DGB Chef in Bayern. Er verweist auf die vielen Ausnahmen im jetzigen Gesetz und in betrieblichen Vereinbarungen. Die Gewerkschaften verteidigen den Acht-Stunden-Tag als zentrale Schutzregel für die Gesundheit der Beschäftigten.
Und jetzt warten alle darauf, welche Argumente sich im endgültigen Entwurf der Arbeitsministerin und im Gesetzgebungsverfahren durchsetzen.

