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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > „Pinocchio“ ist kostenlos: Was als Politiker-Beleidigung galt
Kultur

„Pinocchio“ ist kostenlos: Was als Politiker-Beleidigung galt

Uta Schröder
Zuletzt aktualisert 19. Juni 2026 14:48
Von Uta Schröder
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5 min. Lesezeit
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Gar nicht so einfach, Schimpfwörter wie „Schwachkopf“, „Pimmel“, „Lackaffe“ und „Lügenfritz“ juristisch in die „richtige“ Reihenfolge zu bringen, also nach Strafwürdigkeit zu bewerten, ganz zu schweigen von „Pinocchio“, „Goldhamster“ und „Weihnachtsgans“. Und was ist eigentlich mit Ausdrücken wie „Hodentöter“, „Übelkrähe“ und „Düffel-Doffel“, wie sie dem früheren SPD-Fraktionschef Herbert Wehner (1906 – 1990) nachgesagt werden?

Inhaltsübersicht
Justizminister wollen „Reform“„Könige in Verlegenheit“Ebert und Scharping in Badehose„Vaterlandsverräter“ blieb ungestraft

Seit der 2021 verschärfte Strafgesetzbuch-Paragraf 188 („Politiker-Beleidigung“) für sehr geteilte Meinungen sorgt und eine Abschaffung diskutiert wird, ereifern sich viele über vermeintlich „harmlose“ Schmähungen, die dann doch geahndet werden, sei es mit 100 Euro („Lackaffe“), 30 Tagessätzen („Lügenfritz“) oder Freispruch („Pinocchio“).

Justizminister wollen „Reform“

Die Justizministerkonferenz der Länder hatte am 12. Juni auf Antrag von Sachsen und Baden-Württemberg eine „Reform“ des § 188 beschlossen [externer Link], wonach Spitzenpolitikern kein „Sonderrecht“ mehr eingeräumt werden soll, wenn es um Schmähungen geht. Nur noch kommunale Mandatsträger sollen sich demnach auf „besonderen Schutz vor Hass und Hetze“ berufen können. Bundespolitiker müssten dagegen „harte Auseinandersetzungen aushalten“ und sollen sich im Fall des Falles auf den für alle Bürger relevanten „Beleidigungs“-Paragrafen 185 berufen.

„Könige in Verlegenheit“

In Deutschland hatte die „Majestätsbeleidigung“, wie der Straftatbestand bis 2017 genannt wurde, mal mehr, mal weniger Konjunktur: Unter Kaiser Wilhelm II. soll es deswegen sage und schreibe 12.000 Anklagen gegeben haben, wie das Fachblatt „Legal Tribune“ ermittelte [externer Link]. Rund 9.000 Verfahren endeten mit einer Verurteilung, darunter waren so prominente „Täter“ wie der Dichter Frank Wedekind und die Sozialdemokraten August Bebel, Wilhelm Liebknecht, Rosa Luxemburg und Kurt Eisner.

Das, was damals als strafwürdig galt, dürfte rückblickend als hellsichtig gelten. So musste sich August Bebel für die Sätze rechtfertigen: „Sind die Könige in der Verlegenheit, so fehlt es nicht an schönen Versprechungen, hat aber das Volk die Opfer gebracht und die Könige gerettet, dann sind die gemachten Versprechen vergessen und werden nicht eingelöst.“

Ebert und Scharping in Badehose

Bei der Verteidigung war oft Witz gefragt: Historiker Ludwig Quidde (1858 – 1941) wurde vorgeworfen, dass er 1894 ein Buch über den römischen Kaiser Caligula und dessen „Cäsarenwahn“ geschrieben hatte. Das wurde damals allgemein als Gleichnis auf Wilhelm II. interpretiert und sollte bestraft werden. Quidde kam dennoch mit Freispruch davon, weil er die Parallele energisch bestritt und sich pikanter Weise die Staatsanwaltschaft damit abmühte, den deutschen Kaiser mit Caligula zu vergleichen.

Wenig Glück hatte Reichspräsident Friedrich Ebert in der frühen Weimarer Republik, als er 173 Strafanträge wegen Beleidigung stellte, weil Zeitungen ein Postkarten-Foto von ihm in Badehose gedruckt hatten. Zwar bekam Ebert vor Gericht meist Recht, doch die politische Wirkung war ähnlich verheerend wie die Pool-Bilder des damaligen Verteidigungsministers Rudolf Scharping im August 2001 („Total verliebt auf Mallorca“).

In der Nachkriegszeit ersparten sich deutsche Politiker untereinander kaum eine mal mehr, mal weniger fantasiereiche Beschimpfung. In einer einschlägigen Liste des „Spiegel“ finden sich [externer Link]: Harzer Roller, Lackschuh-Panter, Möchtegern- Schimanski, Nadelstreifen-Rocker und Petersilien-Guru.

„Vaterlandsverräter“ blieb ungestraft

Bemerkenswert, dass so eine schmerzliche und wüste Beschimpfung wie „Vaterlandsverräter“ gegen Bundeskanzler Willy Brandt (1913 – 1992) nie gerichtlich geahndet wurde. In den späten sechziger Jahren galten diesbezüglich offenbar andere Maßstäbe. Franz-Josef Strauß (1915 – 1988) musste es sich nach einem aufsehenerregenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1987 gefallen lassen, in Tiergestalt karikiert zu werden.

Dagegen reagierte der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer (1876 – 1967) höchst empfindlich auf vergleichsweise milde Beleidigungen wie „Lakai“ und „Oberpharisäer“ und war im Klima der frühen Nachkriegszeit offenbar auch sehr erfolgreich bei den von ihm angestrengten Strafverfahren. In seiner ersten Amtszeit soll er „mehrere Dutzend Gefängnisstrafen“ erstritten haben [externer Link].

Im Alten Rom sollen Beleidigungen übrigens sogar als „Kunstform“ durchgegangen („abgeschabter Hering“, „weiche Olive“) und entsprechend hoch angesehen gewesen sein, wie Althistoriker Dennis Pausch in seinem Buch „Virtuose Niedertracht“ (2021) darlegte. Mal sehen, wer in dieser Disziplin als nächstes „glänzt“.

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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