Erst im Juli hat Charlotte Simon-Zuber die Frauenarztpraxis im Münchner Stadtteil Au übernommen, die ihre Vorgängerin aufgegeben hatte. „Ich bin wirklich Ärztin aus Leidenschaft“, sagt Simon-Zuber. Doch ihren Berufsstart trübt nun die „bittere Realität“, wie sie sagt, des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.
„Wichtige Vorsorgeuntersuchungen“ nicht mehr wie bisher möglich
Unter diesem Titel hat die Regierung in Berlin unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums Maßnahmen auf den Weg gebracht, die das absehbare Milliardendefizit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgleichen sollen. „Damit kann ich wichtige Vorsorgeuntersuchungen bei weniger Patientinnen durchführen als bisher“, klagt Simon-Zuber. Vorsorgeuntersuchungen, die den Fachärztinnen und -ärzten bislang als sogenannte extrabudgetäre Leistungen ohne Limitierung vollumfänglich vergütet wurden.
Laut Beitragssatzstabilisierungsgesetz machen solche Leistungen einen „konstant steigenden Anteil“ aller GKV-Ausgaben aus, der „entscheidend zu einem Kostenanstieg in der vertragsärztlichen Versorgung“ geführt hat. Dem schiebt das Gesetz nun einen Riegel vor: Ärzte müssen künftig für mehr medizinische Leistungen als bisher mit weniger Vergütung rechnen, wenn sie die Leistungen im Quartal zu häufig abrechnen. Trotz steigender Kosten für Miete, Personal und Sachkosten verdienen Ärzte also weniger, wenn sie die entsprechenden Leistungen trotzdem erbringen.
Krebspatienten oder Schwangere: Sorge um gefährdete Vorsorge
Für Frauenärztin Charlotte Simon-Zuber steht da auch die wirtschaftliche Rentabilität ihrer frisch übernommenen Praxis auf dem Spiel: Laut Kassenärztlicher Vereinigung Bayern speist sich das Honorar von Gynäkologen in Bayern derzeit zu etwa 60 Prozent aus extrabudgetärer Vergütung. „Das bricht uns weg“, befürchtet Charlotte Simon-Zuber, wenn sie weiterhin Leistungen erbringt, die sie für geboten hält, die aber künftig nicht mehr selbstverständlich voll vergütet werden.
Letztlich gehe es aber freilich auch und vor allem ums Patientenwohl, da gerade Krebs- und Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen bislang extrabudgetäre Leistungen waren. „Schwangere können nicht warten“, sagt Simon-Zuber. Die Mutterschaftsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, der über die Leistungsansprüche von rund 74 Millionen Versicherten rechtsverbindlich entscheidet, gewährt Schwangeren etwa alle vier Wochen eine Vorsorge. „Wenn diese Frauen wochenlang aufgrund mangelnder Kapazitäten auf einen Termin warten müssen, ist ihre Versorgung gefährdet, was uns wirklich besorgt.“
Ärzte in der Zwickmühle: Für weniger Geld behandeln oder nicht?
Für Andreas Beivers, Gesundheitsökonom an der Hochschule Fresenius in München, steht mit dem neuen Beitragssatzstabilisierungsgesetz jedenfalls „die Gefahr im Raum, dass manche Patienten nicht mehr adäquat versorgt werden, dass sie ins nächste Quartal geschoben werden“. Letzteres sei „bei nicht so dringlichen Untersuchungen“ wohl „durchaus möglich“, sagt Beivers.
Allerdings gerieten Mediziner grundsätzlich in die Zwickmühle: „Mache ich die Untersuchung, obwohl ich sie nicht mehr wie vorher bezahlt bekomme – zugunsten meines Patienten? Oder entscheide ich mich als Praxisinhaber dagegen, weil es sich nicht mehr rechnet?“ Dass es allerdings „im großen Stil zu Praxisschließungen“ kommt, weil sich bestimmte Leistungen für Ärzte nun nicht mehr rechnen mögen, erwartet Beivers nicht.
Nur noch Leistungen „in angemessenem Verhältnis zum Nutzen“ vergütet
Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz stellt jedenfalls in Frage, ob die bisher extrabudgetären Leistungen in allen Fällen, in denen sie in der Vergangenheit erbracht und vollumfänglich abgerechnet wurden, geboten waren: „Es sind nur noch solche Leistungen zu vergüten, die in einem angemessenen Verhältnis zum jeweiligen Nutzen für die Versicherten sowie Patientinnen und Patienten stehen. Wenig zielgenaue, kostenintensive Sondervergütungen werden abgeschafft“, heißt es in dem Gesetz.
Auf BR-Anfrage teilt das Bundesgesundheitsministerium mit: Aktuell werde noch ausgewertet, bei welchen extrabudgetären Leistungen genau künftig gespart wird. Grundsätzlich gelte aber die Maßgabe: „Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken.“
Welche gynäkologischen Früherkennungsuntersuchungen das betrifft und welche nicht, ließ das Ministerium offen.
„Handwerkliche Fehler“: Noch Hoffnung auf Nachbesserungen
Die Würfel jedenfalls sind noch nicht gefallen – darauf baut auch die Kassenärztliche Vereinigung in Bayern. Das Gesetz enthalte nämlich „handwerkliche Fehler“, heißt es auf BR-Anfrage, sodass noch „Nachbesserungen am Gesetz“ zu erwarten seien.
Das hofft auch Frauenärztin Charlotte Simon-Zuber – auch im Sinne einer möglichen Kostenersparnis, allerdings nicht bei den Früherkennungsuntersuchungen für ihre Patientinnen: „Denn Vorsorge ist am Ende günstiger als im Worst Case eine Krebstherapie.“

