Die neuesten Modelle von Facebook-Mutter Meta und Brillen-Ikone Ray-Ban sind von normalen Sehhilfen kaum bis gar nicht mehr zu unterscheiden – und mit Preisen zwischen 250 und 500 Euro für den Massenmarkt erschwinglich.
Das führt zu Problemen: Es häufen sich Berichte über Vorfälle, in denen Menschen heimlich mit Smart Glasses gefilmt werden, auch Vorfälle in Schwimmbädern gibt es bereits (externer Link). Teils landen Aufnahmen im Netz.
Smart-Glasses-Verkauf verboten?
Die Organisation HateAid hat nun entschieden, Smart Glasses auf juristischem Weg Einhalt gebieten zu wollen. Sie hat Strafanzeige gegen die Geschäftsführer von Meta, Ray-Ban, aber auch von Händlern wie MediaMarkt-Saturn, Mister Spex, Fielmann oder Apollo-Optik gestellt. Ihr juristisches Argument liegt in Paragraph 8 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG).
Demnach könnte, laut Interpretation von HateAid, das Verkaufen von Smart Glasses schlicht verboten sein. Wörtlich ist die Rede von „Telekommunikationsanlagen“, […] „die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind“ und dazu dienen können, „das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.“ Wer sie verkauft, dem drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Klare Kennzeichnung als Ziel
Ein komplettes Verbot von Smart Glasses ist dabei nicht das Ziel von HateAid. Vielmehr wird gefordert, dass solche Brillen missbrauchssicher gemacht werden. Laut einer von HateAId gestarteten Petition zum Thema sollen aktuelle Produkte wie die Meta-Ray-Ban-Brillen vom Markt genommen werden und Smart Glasses in Zukunft nur verkauft werden dürfen, wenn sie klar als solche erkennbar sind, unter anderem mit einer klar farblich markierten Kamera. Das Lämpchen, das bei aktuellen Meta-Modellen schon jetzt leuchtet, sobald gefilmt wird, reicht HateAid nicht.
Zudem sollte das Filmen damit demnach, wie bei Dashcams im Auto, nur zu bestimmten Anlässen, etwa in Gefahrensituationen, erlaubt sein, nicht als permanentes Mitfilmen.
Expertin: Anzeige plausibel
Facebook zeigt sich von der Anzeige in einer ersten Reaktion unbeeindruckt: Die Brillen seien bereits 2022 von der Bundesnetzagentur geprüft worden. Zudem sieht man – anders als HateAid – das bei Filmaufnahmen leuchtende LED-Licht als ausreichenden Hinweis.
Wie sehen das Experten? Jessica Flint von der Würzburger IT-Rechts-Kanzlei Jun Legal dazu gegenüber BR24: „In der Sache halte ich die Strafbarkeit oder zumindest den Verstoß gegen Paragraph 8 TDDDG durchaus für plausibel.“ Entscheidend dürfte nicht zuletzt die Bewertung der angesprochenen LED sein, die leuchtet, sobald die Brille filmt. Unter anderem der Hamburger Datenschutzbeauftragte zweifele offenbar daran, so Flint. Sie sei jedenfalls gespannt, wie das Verfahren weitergehe.
Komplexe Thematik
Das Thema heimliche Filmaufnahmen beginnt und endet freilich nicht mit dem trotz allem noch immer recht nischigen Produkt Smart Glasses. Und ist vor allem juristisch oft gar nicht unkomplex (externer Link). So ist das Veröffentlichen oder Verbreiten ohne Zustimmung der gefilmten Person ohnehin verboten, das reine Filmen aber nur in bestimmten Situationen – etwa in besonders geschützten Situationen, etwa im eigenen Haus.
In anderen Fällen ist reines Filmen dagegen bisher nicht strafbar gewesen. So erregte 2025 etwa der Fall von Yanni Gentsch bundesweite Aufmerksamkeit. Ein Mann hatte den Hintern der jungen Frau beim Joggen mit dem Handy gefilmt – und die Polizei hatte ihr im Anschluss mitgeteilt, dass dies nicht strafbar sei. Gentsch startete die Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“.
Gesetzesanpassung geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte in der Folge an, stärker gegen voyeuristisches Filmen vorgehen zu wollen, etwa wenn „dies auf unbekleidete intime Körperstellen zielt oder ‚in sexuell bestimmter Weise‘ auf bekleidete intime Körperstellen“. Experten kritisieren dies als zu vage.
Und gerade im Falle von Smart Glasses – in ihrer aktuellen Form – bleibt ohnehin die Frage, ob ein Betroffener oder eine Betroffene überhaupt bemerken kann, dass er oder sie auf egal welche Weise gefilmt wird – wie es etwa Yanni Gentsch tat.

