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Bayerns Abiturnoten waren 2026 so gut wie noch nie. Bei aller Freude über den Rekorddurchschnitt: Bildungsexperten waren von den Ergebnissen auch überrascht.
Schlechte Noten: Schalten Eltern heute häufiger Anwälte ein?
Die BR24-Community diskutierte über die Gründe für den guten Durchschnitt. Ein Punkt, der von mehreren Usern, darunter „verita„, angesprochen wurde, war der Aspekt, dass Eltern heutzutage häufiger Anwälte einschalten würden, wenn die Noten der Kinder und Jugendlichen schlecht seien. „Kritiker99“ schrieb: „(…) Heutzutage glaubt fast jeder, ein hochbegabtes Kind zu Hause zu haben und drängt es mit Gewalt aufs Gymnasium. Gute Noten werden immer häufiger auch mit massiver Nachhilfe und sogar mit juristischen Mitteln durchgesetzt. (…)“
Nutzer „Muehldorfer“ kommentierte: „Wie viele Abiturienten bestehen denn das Abitur nur mit rechtsanwaltlicher Begleitung? Und wie viele Grundschüler schaffen es nur so aufs Gymnasium – und schaffen auch das Abitur? Gibt es denn da fundierte Zahlen?“
Genaue Statistiken dazu gibt es laut Fachleuten nicht. Es scheint jedoch durchaus so, als würden Eltern heute häufiger wegen entsprechender Probleme Anwälte aufsuchen. „Auch wenn am Kultusministerium keine entsprechenden statistischen Aufzeichnungen geführt werden, kann man davon ausgehen, dass Erziehungsberechtigte heute öfter als ‚früher‘ anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.“ Dies beziehe sich auch auf die Notengebung, erklärt eine Ministeriumssprecherin auf BR24-Anfrage.
Vom Nachteilsausgleich hin zum nicht bestandenen Abi
Die Gründe dafür seien vielfältig, erklärt Romina Riechwald, Fachanwältin für Verwaltungsrecht aus München, die sich auf Schulrecht spezialisiert hat. Seit 2019 behandelt sie häufig solche Fälle. Es gehe um Themen wie die nicht bestandene Abiturprüfung oder das Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe, aber auch um Nachteilsausgleich oder Disziplinarmaßnahmen.
Ein Schüler sei etwa wegen null Punkten in der Präsentation zu seiner Facharbeit nicht zum Abitur zugelassen worden. Weil Schüler und Eltern aber Zweifel an der Benotung hatten, wehrten sie sich juristisch. Ein gerichtliches Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht entschied zugunsten des Schülers. Er habe seine Präsentation wiederholen und letztlich an der Abiturprüfung teilnehmen können.
Juristischer Weg kann helfen, ist aber nicht immer geeignet
Der juristische Weg sei nicht immer der geeignete, so Riechwald. Eltern sollten dabei immer das Wohl des Schülers vor Augen haben. Zunächst sollte man immer versuchen, mit dem Lehrer beziehungsweise der Schule zu sprechen. Wenn sich so eine Lösung finden ließe, sei das am besten. Das gelinge leider nicht immer.
Teils liege das an fehlender Transparenz, sagt Norman Heise, Vorsitzender des Bundeselternrats. Vereinzelte Lehrkräfte beziehungsweise Schulleiter ließen nicht mit sich reden. „Das sind dann wirklich diese kritischen Fälle, bei denen Eltern auch sagen: ‚Da stoße ich auf eine Betonmauer, deshalb brauche ich eine andere Form von Einfallstor, um mir Recht zu verschaffen.‘ Das ist dann im Zweifelsfall der Anwalt““, so Heise.
Oft liege das auch am Druck, unter dem Schüler stünden, zum Beispiel beim Übertritt nach der vierten Klasse. Viele Eltern würden etwa wollen, dass ihre Kinder das Gymnasium besuchen. Zur Not eben auch mit juristischer Hilfe.
Dass dieser Weg nicht immer richtig sei, sagt auch Anja Bensinger-Stolze, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands für den Organisationsbereich Schule bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Der Gang zum Anwalt helfe nicht, wenn es etwa Schwierigkeiten beim Lernen gebe, sprich: Das Kind werde so nicht zwingend besser in der Schule. „Das eigentliche Problem wird dadurch nicht gelöst“, so Bensinger-Stolze.
Rechtsstreit wegen Noten: Oft spielt Krankheit eine Rolle
Die allgemeine Vorstellung, dass es primär die Eltern fauler Kinder seien, die zum Anwalt rennen würden, um aus einer 5 eine 4 zu machen, treffe nicht zu, sagt Sibylle Schwarz, Rechtsanwältin einer Kanzlei für Beamtenrecht und Bildungsrecht aus Wiesbaden. „Diese Fälle haben wir zumindest in unserer Kanzlei eher nicht.“ Wenn ein Kind aber aufgrund von Krankheiten wie Depressionen oder Angststörungen viel Unterricht verpasst und daher schlechte Noten schreibt, seien Eltern eher bereit, um das Vorrücken zu streiten.
Von knapper Zeit und einer guten Vorbereitung
Häufig sei die Zeit dabei ein Problem. „Wir haben nur sechs Wochen Sommerferien. Das macht es schwierig für die Eltern“, so Schwarz, denn die Zeit bis zum nächsten Schuljahr sei nicht lang. In jedem Fall sollten sich Eltern gut vorbereiten. Es würde nicht reichen, eine Notengebung als „unfair“ oder „falsch“ zu bezeichnen. Man brauche eine schlüssige Argumentation, wieso die Note nicht korrekt sei.
Kann das Gericht Noten einfach so verbessern?
In der Regel könne auch der Richter aus einer 6 keine 3 machen, so Fachanwältin Riechwald. Gerichte könnten etwa prüfen, ob Verfahrensfehler vorlagen oder allgemeine Bewertungsgrundsätze nicht beachtet wurden. Dann müsste in der Regel an der Schule erneut über die Bewertung einer Leistung entschieden werden. Auch möglich sei in manchen Fällen eine Wiederholung der Prüfung, etwa unter einem anderen Prüfer.

