đŹ âDein Argumentâ greift Euren Input auf: Kommentare aus der BR24-Community sind Anlass fĂŒr diesen Beitrag. đŹ
Bayerns Abiturnoten waren 2026 so gut wie noch nie. Bei aller Freude ĂŒber den Rekorddurchschnitt: Bildungsexperten waren von den Ergebnissen auch ĂŒberrascht.
Schlechte Noten: Schalten Eltern heute hÀufiger AnwÀlte ein?
Die BR24-Community diskutierte ĂŒber die GrĂŒnde fĂŒr den guten Durchschnitt. Ein Punkt, der von mehreren Usern, darunter âveritaâ, angesprochen wurde, war der Aspekt, dass Eltern heutzutage hĂ€ufiger AnwĂ€lte einschalten wĂŒrden, wenn die Noten der Kinder und Jugendlichen schlecht seien. âKritiker99â schrieb: â(âŠ) Heutzutage glaubt fast jeder, ein hochbegabtes Kind zu Hause zu haben und drĂ€ngt es mit Gewalt aufs Gymnasium. Gute Noten werden immer hĂ€ufiger auch mit massiver Nachhilfe und sogar mit juristischen Mitteln durchgesetzt. (âŠ)â
Nutzer âMuehldorferâ kommentierte: âWie viele Abiturienten bestehen denn das Abitur nur mit rechtsanwaltlicher Begleitung? Und wie viele GrundschĂŒler schaffen es nur so aufs Gymnasium â und schaffen auch das Abitur? Gibt es denn da fundierte Zahlen?â
Genaue Statistiken dazu gibt es laut Fachleuten nicht. Es scheint jedoch durchaus so, als wĂŒrden Eltern heute hĂ€ufiger wegen entsprechender Probleme AnwĂ€lte aufsuchen. âAuch wenn am Kultusministerium keine entsprechenden statistischen Aufzeichnungen gefĂŒhrt werden, kann man davon ausgehen, dass Erziehungsberechtigte heute öfter als âfrĂŒherâ anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.â Dies beziehe sich auch auf die Notengebung, erklĂ€rt eine Ministeriumssprecherin auf BR24-Anfrage.
Vom Nachteilsausgleich hin zum nicht bestandenen Abi
Die GrĂŒnde dafĂŒr seien vielfĂ€ltig, erklĂ€rt Romina Riechwald, FachanwĂ€ltin fĂŒr Verwaltungsrecht aus MĂŒnchen, die sich auf Schulrecht spezialisiert hat. Seit 2019 behandelt sie hĂ€ufig solche FĂ€lle. Es gehe um Themen wie die nicht bestandene AbiturprĂŒfung oder das VorrĂŒcken in die nĂ€chste Jahrgangsstufe, aber auch um Nachteilsausgleich oder DisziplinarmaĂnahmen.
Ein SchĂŒler sei etwa wegen null Punkten in der PrĂ€sentation zu seiner Facharbeit nicht zum Abitur zugelassen worden. Weil SchĂŒler und Eltern aber Zweifel an der Benotung hatten, wehrten sie sich juristisch. Ein gerichtliches Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht entschied zugunsten des SchĂŒlers. Er habe seine PrĂ€sentation wiederholen und letztlich an der AbiturprĂŒfung teilnehmen können.
Juristischer Weg kann helfen, ist aber nicht immer geeignet
Der juristische Weg sei nicht immer der geeignete, so Riechwald. Eltern sollten dabei immer das Wohl des SchĂŒlers vor Augen haben. ZunĂ€chst sollte man immer versuchen, mit dem Lehrer beziehungsweise der Schule zu sprechen. Wenn sich so eine Lösung finden lieĂe, sei das am besten. Das gelinge leider nicht immer.
Teils liege das an fehlender Transparenz, sagt Norman Heise, Vorsitzender des Bundeselternrats. Vereinzelte LehrkrĂ€fte beziehungsweise Schulleiter lieĂen nicht mit sich reden. âDas sind dann wirklich diese kritischen FĂ€lle, bei denen Eltern auch sagen: âDa stoĂe ich auf eine Betonmauer, deshalb brauche ich eine andere Form von Einfallstor, um mir Recht zu verschaffen.â Das ist dann im Zweifelsfall der Anwaltââ, so Heise.
Oft liege das auch am Druck, unter dem SchĂŒler stĂŒnden, zum Beispiel beim Ăbertritt nach der vierten Klasse. Viele Eltern wĂŒrden etwa wollen, dass ihre Kinder das Gymnasium besuchen. Zur Not eben auch mit juristischer Hilfe.
Dass dieser Weg nicht immer richtig sei, sagt auch Anja Bensinger-Stolze, Mitglied des GeschĂ€ftsfĂŒhrenden Vorstands fĂŒr den Organisationsbereich Schule bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Der Gang zum Anwalt helfe nicht, wenn es etwa Schwierigkeiten beim Lernen gebe, sprich: Das Kind werde so nicht zwingend besser in der Schule. âDas eigentliche Problem wird dadurch nicht gelöstâ, so Bensinger-Stolze.
Rechtsstreit wegen Noten: Oft spielt Krankheit eine Rolle
Die allgemeine Vorstellung, dass es primĂ€r die Eltern fauler Kinder seien, die zum Anwalt rennen wĂŒrden, um aus einer 5 eine 4 zu machen, treffe nicht zu, sagt Sibylle Schwarz, RechtsanwĂ€ltin einer Kanzlei fĂŒr Beamtenrecht und Bildungsrecht aus Wiesbaden. âDiese FĂ€lle haben wir zumindest in unserer Kanzlei eher nicht.â Wenn ein Kind aber aufgrund von Krankheiten wie Depressionen oder Angststörungen viel Unterricht verpasst und daher schlechte Noten schreibt, seien Eltern eher bereit, um das VorrĂŒcken zu streiten.
Von knapper Zeit und einer guten Vorbereitung
HĂ€ufig sei die Zeit dabei ein Problem. âWir haben nur sechs Wochen Sommerferien. Das macht es schwierig fĂŒr die Elternâ, so Schwarz, denn die Zeit bis zum nĂ€chsten Schuljahr sei nicht lang. In jedem Fall sollten sich Eltern gut vorbereiten. Es wĂŒrde nicht reichen, eine Notengebung als âunfairâ oder âfalschâ zu bezeichnen. Man brauche eine schlĂŒssige Argumentation, wieso die Note nicht korrekt sei.
Kann das Gericht Noten einfach so verbessern?
In der Regel könne auch der Richter aus einer 6 keine 3 machen, so FachanwĂ€ltin Riechwald. Gerichte könnten etwa prĂŒfen, ob Verfahrensfehler vorlagen oder allgemeine BewertungsgrundsĂ€tze nicht beachtet wurden. Dann mĂŒsste in der Regel an der Schule erneut ĂŒber die Bewertung einer Leistung entschieden werden. Auch möglich sei in manchen FĂ€llen eine Wiederholung der PrĂŒfung, etwa unter einem anderen PrĂŒfer.

