Alljährlich das gleiche Bild: stark steigende Pflegekosten. Das hat Folgen für die Pflegeversicherung, die immer größere Defizite aufweist. Aber es hat auch Folgen für die einzelnen Heimbewohner. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten – je höher der Pflegegrad, desto höher die monatlichen Leistungen.
Die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Jahr liegt in Bayern inzwischen bei 3.270 Euro pro Monat – so der Verband der Ersatzkassen, der regelmäßig die Abrechnungen der Pflegebedürftigen auswertet. Die Zuschüsse aus der Pflegeversicherung zum Eigenanteil sind dabei schon berücksichtigt. Sie steigen mit der Zeit, die die Menschen im Heim verbringen, an. So liegt die Eigenbeteiligung ab dem vierten Jahr im Freistaat noch bei 1.959 Euro pro Monat. Im bundesweiten Vergleich liegen die bayerischen Zahlen damit leicht unter dem Schnitt.
Warum steigen die Kosten so stark?
Die Pflegeheimkosten setzen sich im Wesentlichen aus drei Komponenten zusammen: zum einen aus den eigentlichen Pflegekosten, zum zweiten aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und zum dritten aus den Investitionskosten. Besonders stark gestiegen sind in den vergangenen Jahren die Kosten für die Pflegekräfte. Laut Statistischem Bundesamt verdienten Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeberufen, die lange unterdurchschnittlich bezahlt wurden, im Jahr 2024 brutto rund 4.050 Euro – rund 43 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor.
Aber auch Unterkunft und Verpflegung sind im Rahmen der allgemeinen Inflation teurer geworden. Dazu kommen die Investitionskosten, die die Heimbetreiber verlangen und über deren Höhe es immer wieder Streit gibt. Die Verbraucherzentralen mahnen transparente Berechnungen an: Investitionskosten dürften nur erhöht werden, wenn die konkrete Investition notwendig ist, um die Einrichtung weiter betreiben zu können.
Was, wenn ich die Heimkosten nicht zahlen kann?
Mehr als 3.000 Euro Eigenbeteiligung – dafür reicht die Rente in vielen Fällen nicht. Wer Unterstützung braucht, kann daher staatliche Unterstützung beantragen. Wenn nur wenig fehlt, kann Wohngeld für einen Ausgleich sorgen, in den meisten Fällen ist dagegen an die „Hilfe zur Pflege“ zu denken. Geld vom Staat gibt es aber nur für Menschen, die finanziell bedürftig sind. Dafür wird nicht nur die Höhe des monatlichen Einkommens geprüft, sondern auch, ob Vermögen vorhanden ist. Pro Person wird ein sogenanntes „Schonvermögen“ von bis zu 10.000 Euro anerkannt; wer mehr besitzt, muss das zunächst aufbrauchen. Das kann bedeuten, dass ein Haus oder eine Wohnung verkauft werden muss.
Auch Kinder können in Haftung genommen werden, sofern sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Wichtig: Wer in den Jahren vor dem Umzug ins Pflegeheim Geld verschenkt hat, muss das ggf. zurückfordern. Anträge sind digital über das „Bayernportal“ (externer Link) möglich, zuständig für diese Sozialleistung sind im Freistaat die Bezirke.
Welche Folgen hat die geplante Pflegereform?
Wegen der großen Defizite der Pflegeversicherung plant die Bundesregierung eine Reform. Dazu liegt aus dem Bundesgesundheitsministerium ein Referentenentwurf vor, der allerdings innerhalb der schwarz-roten Koalition umstritten ist. Mit Blick auf die Pflegeheimkosten ist vorgesehen, dass die Zuschüsse aus der Pflegeversicherung zwar weiterhin zwischen 15 und 75 Prozent betragen. Allerdings könnte die jeweils nächsthöhere Stufe später gewährt werden als bislang.
Beispiel: Derzeit gibt es im ersten Jahr einen Zuschuss von 15 Prozent, der im zweiten Jahr auf 30 Prozent steigt. Der Entwurf aus Berlin sieht vor, dass der höhere Zuschuss erst nach anderthalb Jahren gezahlt wird. Was die Pflegeversicherung entlasten soll, würde im Gegenzug bedeuten, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen, die länger als ein Jahr im Heim sind, steigen.
Kann man sich selbst absichern?
Arm im Alter? Wer im Alter nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sein will, hat letztlich zwei Möglichkeiten. Er kann selbst ansparen – im Wissen, dass das Angesparte, sei es auf dem Konto oder in Form von Immobilienvermögen, am Ende für die Kosten im Pflegeheim draufgehen kann.
Alternativ ist auch eine Pflegezusatzversicherung denkbar. Die gibt es in verschiedenen Varianten, Verbraucherschützer halten die „Pflegetageversicherung“ in der Regel für das sinnvollste Modell. Das Problem: Wer eine solche Versicherung abschließt, bindet sich für viele Jahre und kann wenig gegen steigende Beiträge tun.

