Der Freistaat Bayern gibt eine bedeutende Picasso-Büste an die Erben des jüdischen Kunsthändlers und Sammlers Alfred Flechtheim zurück. Es handelt sich um die Bronzeplastik „Fernande“ aus dem Jahr 1905. Flechtheim selbst hatte das Werk, das eine frühe Lebensgefährtin Picassos zeigt, in seiner Sammlung und nannte die Büste „Beatrice“.
Flechtheim gehörte zu den ersten jüdischen Kunstsammlern, die nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten verfolgt und enteignet wurden. Bereits 1933 verlor er große Teile seines Besitzes. Die Picasso-Büste gelangte später in den Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, die sie 1964 erwarben.
Als Raubgut im Museum
2022 wurden neue Belege bekannt, die eindeutig zeigten, dass es sich bei der Skulptur um das ehemals Flechtheim gehörende Werk handelt. Bereits 2023 hatte der Direktor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen die Rückgabe empfohlen.
Der Anwalt des Flechtheim-Nachlasses, Markus H. Stötzel, begrüßte die Entscheidung: „Es ist längst überfällige Gerechtigkeit für das jüdische Nazi-Opfer Alfred Flechtheim.“ Gleichzeitig betonte er, die Rückgabe könne nur ein Anfang sein. Weitere Kunstwerke aus Flechtheims Besitz befinden sich nach Angaben der Erben weiterhin in öffentlichen Sammlungen, darunter auch zwei Gemälde von Paul Klee in Bayern.
Streit um Tempo bei der Restitution
Der Fall fällt in eine Zeit, in der in Deutschland grundsätzlich über den Umgang mit NS-Raubkunst und die Verfahren zur Rückgabe diskutiert wird. Kritiker hatten zuletzt befürchtet, neue Regelungen könnten Restitutionen verzögern.
Bayerns Kunstminister Markus Blume betont dagegen, der Freistaat bekenne sich zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern. Ziel der neuen Verfahren sei es, Entscheidungen schneller und verbindlicher treffen zu können.

