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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Gestrichene Lufthansa-Flüge: Bleiben Kunden auf Kosten sitzen?
Wirtschaft

Gestrichene Lufthansa-Flüge: Bleiben Kunden auf Kosten sitzen?

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 23. April 2026 13:48
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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Die massiven Streichungen von Flügen bei der Lufthansa durch das Aus von CityLine bringen Unruhe in die Reiseplanung vor den Pfingstferien – aber die Rechte von Passagieren sind klar geregelt. Wer informiert ist und schnell reagiert, kann finanzielle Nachteile meist vermeiden.

Inhaltsübersicht
Welche Strecken sind betroffen?Welche Rechte haben betroffene Passagiere?Gibt es Entschädigung bei Ersatzflügen?Liegen bei der Lufthansa außergewöhnliche Umstände vor?Jetzt buchen oder lieber abwarten?

Welche Strecken sind betroffen?

Vor allem Kurzstrecken im europäischen Netz werden gestrichen oder umgelegt. Besonders betroffen ist das Drehkreuz Frankfurt. Gestrichen sind zumindest vorübergehend die Verbindungen von Frankfurt am Main nach Bydgoszcz und Rzeszow in Polen sowie nach Stavanger in Norwegen.

Insgesamt streicht Lufthansa aktuell rund 120 Flüge pro Tag. Der Konzern will das Angebot stärker auf seine großen Drehkreuze – eines davon München – bündeln. Bis jetzt ist noch unklar, inwieweit die Flughäfen Nürnberg und München konkret betroffen sein werden. Die Lufthansa hat angekündigt, in den nächsten Wochen eine mittelfristige Streckenplanung zu veröffentlichen.

Welche Rechte haben betroffene Passagiere?

Wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der Europäischen Union hat oder der Flug von einem EU-Flughafen starten soll, gilt die EU-Fluggastrechteverordnung. Generell gilt: Solange ein Flug verkauft und bestätigt ist, muss die Airline die gebuchte Beförderung auch erbringen. Wenn ein Flug gestrichen wird, haben Reisende grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Erstattung: Sie können sich den Ticketpreis vollständig zurückzahlen lassen.
  • Ersatzbeförderung: Sie haben Anspruch auf einen alternativen Flug zum frühestmöglichen Zeitpunkt – ohne Aufpreis.

Wichtig: Die Entscheidung liegt beim Kunden, nicht bei der Airline. Das Verbraucherportal Flightright rät Reisenden, nicht vorschnell selbst zu stornieren. „Wer eigenständig storniert, schwächt unter Umständen seine Position. Besser ist es, die Mitteilung der Airline abzuwarten.“

Wenn bei der Ersatzbeförderung Fluggäste lange warten müssen, schreibt die EU den Airlines vor, sich um das leibliche Wohl ihrer Gäste zu kümmern. Dazu zählen kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. Oder, wenn nötig, eine Hotelübernachtung inklusive Transfer. Wichtig ist dabei, Belege für Zusatzkosten wie Hotel, Verpflegung oder alternative Tickets aufzubewahren, falls diese später geltend gemacht werden sollen.

Gibt es Entschädigung bei Ersatzflügen?

Wird eine Flugstreichung kurzfristig mitgeteilt, kann Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung bestehen zusätzlich zum Ticketpreis – je nach Strecke 250, 400 oder 600 Euro pro Person. Entscheidend ist, wann die Passagiere informiert wurden und ob eine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten wurde. Erfolgt die Information weniger als 14 Tage vor Abflug, ist eine Entschädigung möglich.

Der Anspruch entfällt jedoch, wenn die Airline „außergewöhnliche Umstände“ nachweist – etwa extremes Wetter, Streiks Dritter (z. B. Fluglotsen), Terrorwarnungen, Naturkatastrophen, Vogelschlag oder Störungen durch unbefugte Personen am Flughafen.

Ob solche Umstände tatsächlich vorlagen, hängt vom Einzelfall ab und führt häufig zu Streit. Die Airline muss belegen, dass sich die Situation auch mit allen zumutbaren Maßnahmen – etwa einem Notflugplan – nicht vermeiden ließ. Bei Zweifeln können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale wenden.

Liegen bei der Lufthansa außergewöhnliche Umstände vor?

Für Fluggastrechtsexpertin Feyza Türkön von Flightright spricht viel dafür, dass bei den rund 20.000 gestrichenen Flügen der Lufthansa keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen: „Eine konzerninterne Neuaufstellung oder die Einstellung von Flugbetrieb ist eine unternehmerische Entscheidung, die sehr wohl im Verantwortungs- und Risikobereich der Fluggesellschaft steht. Dies hat zur Folge, dass VerbraucherInnen auch Entschädigungsansprüche nach der Verordnung zustehen.“

Jetzt buchen oder lieber abwarten?

Die Lufthansa will ihre Flugpläne für den Sommer weiter anpassen, Details sollen in den nächsten Wochen folgen. Die Verbraucherzentralen raten dazu, sich ausführlich zu informieren und darauf basierend eine Entscheidung zu treffen. Nach der Buchung sollte man den Flugstatus regelmäßig prüfen und bei Änderungen schnell reagieren.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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