Neben den großen Sozialreformen in Deutschland ist die Neugestaltung des sogenannten Heizungsgesetzes wohl eines der zentralen Vorhaben der Bundesregierung. Vor allem die Union lehnt die bisherige Regelung aus Ampel-Zeiten ab. Beim strittigen Thema Mieterschutz scheint man sich nun mit dem Koalitionspartner SPD geeinigt zu haben. Damit könnte das neue Gesetz bald vom Kabinett beschlossen werden.
Union und SPD wollen Mieter vor Kostenfalle schützen
Wie die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die beteiligten Ministerien für Wirtschaft und Energie, Justiz sowie Bau mitteilten, habe man sich auf eine Kostenbremse für Mieter verständigt. Demnach sollen Kostenrisiken zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Wenn sich Vermieter etwa für eine neue fossile Heizung entscheiden, sollen sie sich künftig erstmals an den laufenden Heizkosten beteiligen.
„Vermieterinnen und Vermieter haben Wahlfreiheit, wenn es um den Einbau einer neuen Heizung geht. Diese Wahlfreiheit wird aber nicht zulasten von Mieterinnen und Mietern gehen“, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Heizen dürfe aber nicht zur Kostenfalle für Mieter werden. Konkret sollen laut der Justizministerin Vermieter die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen. Das setze die richtigen Anreize. „Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit.“ Hubig nannte es eine wichtige Einigung.
Reiche: Letztes Puzzlestück für neues Gebäudemodernisierungs-Gesetz
Zufrieden äußerte sich auch Wirtschaftsministerin Katherina Reiche: „Mit der Einigung beim Mieterschutz ist das letzte Puzzlestück gesetzt – der Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist frei“, so die CDU-Politikerin. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) ergänzte: „Wir geben im Keller wieder die notwendige Freiheit. Gleichzeitig braucht es einen fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, denn der eine entscheidet, womit geheizt wird, und der andere im Alltag darüber, wie viel.“
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sprach von einem guten Kompromiss zwischen notwendigem Mieterschutz und den berechtigten Interessen der Vermieter – sollten sich Eigentümer erneut für eine Heizung entscheiden, die mit Öl oder Gas betrieben wird. „Eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit besonders niedrigen Mieten soll zusätzlich dafür sorgen, dass Vermieter nicht unverhältnismäßig belastet werden und sich das Vermieten weiterhin lohnt.“
Vermieterverband warnt vor Verschärfung der Wohnungsnot
Der Verband der Immobilieneigentümer reagierte dagegen mit scharfer Kritik auf die Einigung der schwarz-roten Koalition. „Mieter sollen vor Kosten geschützt werden, die allein der Staat zu verantworten hat: CO2-Preis, explodierende Netzentgelte und alternative Brennstoffe“, sagte Haus-und-Grund-Präsident Kai Warnecke der Nachrichtenagentur Reuters. Dies sei ein politischer Offenbarungseid und Folge einer verfehlten Energiepolitik.
Warnecke verwies darauf, dass viele Vermieter zur privaten Altersvorsorge eine Wohnung erworben haben. Die Bundesregierung lege die „Axt an die Altersversorgung“. Es werde auch Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben, wo ohnehin besonders in Metropolen Wohnungen fehlen. Neuer und bezahlbarer Wohnraum werde dadurch nicht geschaffen und der Immobilienbestand werde sich wegen der Zusatzkosten verschlechtern.
Zähe Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien
Der Mieterschutz ist ein heikler Punkt der Novelle des Heizungsgesetzes. Wenn in bestehenden Wohngebäuden eine Öl- oder Gasheizung ausgetauscht wird, soll ab Anfang 2029 eine vierstufige „Biotreppe“ gelten – dann ist eine mit der Zeit ansteigende Beimischung von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff vorgeschrieben. Bei den ersten drei Stufen sollen sich Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die Kosten für Bio-Brennstoffe teilen. Die Regelung soll auch für bis Ende 2029 erstmals genutzte Wohngebäude gelten.
Nach Angaben der beteiligten Ministerien laufen jetzt die abschließenden Gespräche zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Eigentlich sollte ein in der Regierung abgestimmter Gesetzentwurf schon im Juli in Kraft treten. Das dürfte nicht mehr gelingen. Denn ein wichtiger Teil der Novelle ist es, die umstrittene Vorgabe zu streichen, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das Kabinett hatte am Mittwoch beschlossen, als Übergangslösung den für Juli 2026 festgelegten Start der Vorgabe um vier Monate auf den November zu verschieben.

