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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Bundesregierung beschließt Rentenerhöhung um 4,2 Prozent
Wirtschaft

Bundesregierung beschließt Rentenerhöhung um 4,2 Prozent

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 30. April 2026 10:48
Von Christin Freitag
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3 min. Lesezeit
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Die Bezüge der über 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland steigen zum 1. Juli um 4,24 Prozent. Das Bundeskabinett beschloss dafür eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Verantwortlich für die Steigerung ist die Lohnentwicklung. Infolge der Erhöhung steigt zum Beispiel eine monatliche Rente von 1.000 Euro um gut 42 Euro. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Inhaltsübersicht
Rente an Löhne und Gehälter gekoppelt1,2 Milliarden Euro an MehrkostenKommission erarbeitet Vorschläge zur Rentenreform

Rente an Löhne und Gehälter gekoppelt

Maßgeblich ist auch eine Fixierung der Haltelinie beim Rentenniveau, die die Koalition im Dezember mit ihrer ersten Rentenreform beschlossen hat. Bis 2031 gilt nun, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen darf. Dieser Wert beschreibt das Sicherungsniveau der Rente im Verhältnis zu den Einkommen. Die Haltelinie hatte zuvor nur bis 2025 gegolten. Infolge der Reform wurde sie nun auch bei der Berechnung der aktuellen Rentenerhöhung berücksichtigt, konkret bei der Festsetzung des aktuellen Rentenwerts.

Zum 1. Juli wird der Rentenwert von 40,79 auf 42,52 Euro angehoben. Dieser Wert wird jährlich neu festgelegt und dadurch an die Veränderungen der Löhne und Gehälter angepasst. Er entspricht einer ungeminderten monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet diese Rentenanpassung laut Ministerium einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat.

1,2 Milliarden Euro an Mehrkosten

Diese Niveau-Garantie kommt den Bund nun teurer zu stehen als geplant. Sie verursache für die Jahre 2026 und 2027 zusätzliche Kosten von zusammen gut 1,2 Milliarden Euro, die der Bund an die Rentenkasse überweisen müsse, berichtete das „Handelsblatt“ [externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt] unter Berufung auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte dem Blatt, dass die diesjährigen Zusatzkosten von 408 Millionen Euro als „außerplanmäßige Ausgabe“ aufgebracht werden müssten. Die weiteren 816 Millionen Euro für 2027 müssten bei den kommenden Haushaltsberatungen berücksichtigt werden.

Bas sagte: „Ordentliche Renten sind kein Luxus, sondern eine Frage der Leistungsgerechtigkeit für die Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben.“ In der Erhöhung komme die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente zum Ausdruck. „Durch die Kopplung der Renten an die Löhne stellen wir sicher, dass die Rentnerinnen und Rentner an der Wohlstandentwicklung der arbeitenden Bevölkerung teilhaben.“

Kommission erarbeitet Vorschläge zur Rentenreform

Aktuell wird hinter den Kulissen über die Zukunft der Alterssicherung angesichts der wachsenden Zahl von Babyboomern im Rentenalter verhandelt. Eine Kommission der Bundesregierung soll bis zum Ende des zweiten Quartals Vorschläge für grundsätzliche Reformen machen. Dort sind nicht nur Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vertreten, sondern auch Vertreter der Koalitionsfraktionen. Vor ihrer ersten Rentenreform im Dezember hatte die Koalition heftig über die erwarteten Milliardenkosten einer Stabilisierung des Rentenniveaus gerungen.

Mit Informationen von dpa und Reuters.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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