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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Teilkrankschreibung: Für wen sie gelten soll – und für wen nicht
Wirtschaft

Teilkrankschreibung: Für wen sie gelten soll – und für wen nicht

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 4. Mai 2026 08:47
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Die Gesundheitsreform bringt in so manchen Bereich des deutschen Gesundheitssystems kräftig Bewegung rein. So auch beim Thema Krankschreibungen: Der jüngst vorgelegte Gesetzesentwurf sieht eine Teilkrankschreibung vor. Wer sich dazu in der Lage sieht, soll trotz Krankschreibung teilweise weiterarbeiten können. Bei so manchem schrillen da die Alarmglocken: Sollen Mitarbeiter künftig mit Schnupfen und Erkältung zur Arbeit gehen?

Inhaltsübersicht
Für wen könnte die Teilkrankschreibung gelten?Welche Voraussetzungen sollen gelten?Arbeitgeber vs. Krankenkasse: Wer soll wofür zahlen?Geteilte Meinung aus Ärzteschaft: Bürokratie vs. EingliederungKritik von Sozialverbänden: „Trotz Krankheit unter Druck“Wie geht es jetzt weiter?

Für wen könnte die Teilkrankschreibung gelten?

Noch sind nicht alle Details geklärt, aber so viel lässt sich schon sagen: Die Teilkrankschreibung oder Teilarbeitsunfähigkeit, wie sie offiziell heißt, soll insbesondere bei Krankheiten infrage kommen, die voraussichtlich mehr als vier Wochen andauern.

Aus Sicht der Regierungskoalition zählen hierzu unter anderem psychische Erkrankungen wie depressive Episoden, Angststörungen oder Anpassungsstörungen. Hier könne „eine schrittweise Belastungssteigerung therapeutisch sinnvoll sein“, heißt es im Gesetzesentwurf. Aber auch Krankheiten an der Wirbelsäule kommen infrage, sowie Krebserkrankungen.

Welche Voraussetzungen sollen gelten?

Der Gesetzesentwurf zählt drei Voraussetzungen auf. Erstens: Der Erkrankte muss sich selbst dazu in der Lage sehen, teilweise weiterzuarbeiten. Zweitens: Ein Arzt oder eine Ärztin muss die Teilarbeitsunfähigkeit feststellen. Dabei sollen die Mediziner künftig in Absprache mit den Patienten entscheiden, ob die erkrankte Person 25, 50 oder 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitsleistung erbringen kann.

Und drittens: Der Arbeitgeber muss zustimmen, dass sein Mitarbeiter oder seine Mitarbeiterin teilweise wieder die Arbeit aufnimmt. Denn der Arbeitgeber muss vorab klären, ob der Arbeitsplatz auch tatsächlich für eine Teilarbeit geeignet ist. Beispielsweise können nicht alle im Homeoffice bleiben, auch wenn das möglicherweise fürs Arbeiten mit bestimmten Erkrankungen nötig wäre.

Arbeitgeber vs. Krankenkasse: Wer soll wofür zahlen?

Aktuell gilt: Wer krank ist, bekommt sechs Wochen lang sein Gehalt vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Nach sechs Wochen zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld, sofern die Person gesetzlich versichert ist. Dann bekommen Erkrankte 70 Prozent ihres Bruttoeinkommens bzw. höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. 

Daran würde sich erstmal nicht viel ändern. Heißt: Der Arbeitgeber müsste bei einem Krankheitsfall weiterhin bis zu sechs Wochen lang das Gehalt auszahlen, und zwar auch dann, wenn sich der Mitarbeiter in dieser Zeit dafür entscheidet, teilweise wieder in die Arbeit einzusteigen.

Nach den ersten sechs Wochen sieht die Lage anders aus: Wenn sich jemand nach den sechs Wochen Krankheit dazu entscheidet, wieder teilweise zu arbeiten, hätte die Person Anspruch auf sogenanntes Teilkrankengeld von der Krankenkasse. Den anderen Teil, also die teilweise erbrachte Arbeitsleistung, würde dagegen der Arbeitgeber vergüten.

Geteilte Meinung aus Ärzteschaft: Bürokratie vs. Eingliederung

Die Ärzteschaft bewertet das Konzept der Teilkrankschreibung unterschiedlich: Der Marburger Bund hatte bereits vor Jahren eine Teilkrankschreibung ins Spiel gebracht, um psychisch erkrankten Menschen bei ihrem Genesungsprozess zu unterstützen.

Andere üben dagegen deutliche Kritik: Ziel der Reform sei es gewesen, Bürokratie abzubauen, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Doch die neue Regelung sei das Gegenteil. Für eine Teilkrankschreibung müssten Mediziner eine Art Gutachten erstellen und dafür viele Details des Arbeitsverhältnisses beleuchten.

Tatsächlich gehen auch die Gesetzgeber von einem zusätzlichen Aufwand für Ärzte aus: Die Ermittlung, ob jemand teilarbeitsunfähig ist oder nicht, könne mehr Beratungszeit in Anspruch nehmen als eine reguläre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, heißt es. Von fünf Minuten mehr pro Fall ist die Rede, bei geschätzt einer Million Fällen. Macht über 83.000 Stunden Mehraufwand für Ärzte und Ärztinnen allein für die Ermittlung einer Teilarbeitsunfähigkeit.

Kritik von Sozialverbänden: „Trotz Krankheit unter Druck“

Auch Sozialverbände kritisieren die Teilkrankschreibung: „Sie birgt die Gefahr, dass Beschäftigte trotz Krankheit unter Druck geraten, teilweise zu arbeiten, was die Genesung gefährdet“, so der Sozialverband VdK.

Er verweist auf das schon bestehende Modell der stufenweisen Wiedereingliederung. Es erlaubt auch jetzt schon, dass Arbeitnehmer nach längerer Krankheit wieder schrittweise in den Job zurückfinden. Der Chef hat in diesem Zeitraum keinen Anspruch auf die volle Arbeitsleistung des Erkrankten, umgekehrt zahlt er aber auch kein Gehalt. Stattdessen zahlt die Krankenkasse für die Zeit der Wiedereingliederung Krankengeld.

Wie geht es jetzt weiter?

Noch ist die Teilkrankschreibung nur ein Gesetzesentwurf; Bundestag und Bundesrat müssen noch darüber abstimmen. Die Gesundheitsreform könnte 2027 in Kraft treten.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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