Die AfD-Fraktion hat im April im Landtag von Sachsen-Anhalt einen Gesetzesentwurf (externer Link) vorgelegt, der demokratisch gewählte Studierendenschaften in Sachsen-Anhalt auflösen soll. Der Paragraph 65 des Hochschulgesetzes sollte gestrichen werden. Damit sollte die verfasste Studierendenschaft – ein gesetzlicher Zusammenschluss von allen immatrikulierten Studierenden der Hochschulen – als eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts abgeschafft werden. Studierendenräte und Fachschaften dürften sich nicht mehr selbst verwalten. Ihre Gelder müssten sie an die Hochschulen abgeben.
Der Antrag wurde abgelehnt (externer Link). Allerdings zeigt der Vorstoß einen grundsätzlichen Konflikt darüber, wie demokratisch Hochschulen organisiert sein und welche politische Rolle Studierende dort einnehmen sollen.
Studierendenräte und Fachschaften vertreten an Universitäten die Interessen der Studierenden. Sie bieten Beratungsangebote und Sozialfonds für Studierende aus ärmeren Verhältnissen an und unterstützen bei Diskriminierung an Hochschulen. In manchen Fällen äußern sie sich auch in öffentlichen Stellungnahmen zu hochschul- und sozialpolitischen Themen oder organisieren Proteste für Geschlechtergerechtigkeit, Antirassismus oder gegen Sparmaßnahmen an Bildungseinrichtungen.
Kritik der AfD an Studierendenorganisationen in Universitäten
Der AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt wird als gesichert rechtsextrem eingestuft (externer Link). Die AfD-Fraktion im Landtag kritisiert in ihrem Antrag die politische Ausrichtung der Studierendenschaften, eine angeblich linke Ideologie. Der AfD-Abgeordnete im Landtag von Sachsen-Anhalt, Hans-Thomas Tillschneider, behauptet, die Studierendenschaften würden keinerlei Mehrwert für Wissenschaft und Studium bringen (externer Link) und organisierten aus seiner Sicht außerdem die Studierenden, um gegen die Politik der AfD nicht nur an Hochschulen, sondern auch im Land laut zu werden.
Politischer Bildungsauftrag der Studierendenschaften an Hochschulen
Im Landesrecht von 15 Bundesländern – in Bayern gilt eine Ausnahme, hier wurden seit 1974 Studierendenrechte stark eingeschränkt und die rechtlich verankerte Studierendenschaft abgesetzt (externer Link) – ist „politische Bildung“ gesetzlich als Auftrag an verfasste Studierendenschaften verankert. Jonathan Dreusch vom fzs – dem freien Zusammenschluss von Student*innenschaften – versteht den Bildungsauftrag als integralen Teil der Hochschularbeit und verteidigt eine Ausweitung des Begriffes im BR-Interview: „Wir als Bundesverband verstehen darunter nicht nur per se politische Bildung, sondern eigentlich die Offenheit, sich zu allen politischen Themen zu äußern.“ Deshalb veröffentlicht der Verband auch regelmäßig Stellungnahmen zu neuen Gesetzen im Bereich der Hochschul- und Sozialpolitik.
Diese Handlungsmöglichkeiten der Studierendenschaften wären bei einer Annahme des Antrags weggefallen. Studierende könnten in Gremien der Hochschulen schlechter vertreten sein. Damit könnten sie weniger für ihre hochschulpolitischen Interessen einstehen, auch wenn Maßnahmen der Universitäten sie direkt betreffen. Dabei sind diese Gremien auch derzeit noch nicht demokratisch strukturiert.
Kritik an fehlender Demokratie in Hochschulgremien
Die Gremien sind so ausgelegt, dass oft Professoren und Professorinnen die Mehrheit bilden und andere Mitarbeitende sowie Studierende überstimmen können. Jonathan Dreusch vom fzs fordert mehr Demokratisierung: „Hochschulen sollten eigentlich Orte sein, an denen alle, die dort arbeiten, forschen, lehren und lernen, gemeinsam darüber entscheiden, was sie da eigentlich machen, wie die Umstände aussehen, auch was für ein Profil ihre Hochschule haben will. Zum Beispiel Stichwort Zivilklausel, die ja aktuell auch immer wieder angegriffen wird. Das ist die praktische Auslegung der akademischen Freiheit und die muss für alle gelten, die an Hochschulen sind, nicht nur für einige wenige Professoren.“
Im Landtag hat nur die AfD selbst für ihren Antrag gestimmt. Ursula Birsl, Demokratieforscherin an der Universität Marburg, vermutet eine Taktik der AfD, um kurz vor dem Wahlkampf 2026 in Sachsen-Anhalt eine größere Wählerschaft anzusprechen und vermeintlich linke Gruppen zu delegitimieren. „Ein Argument in diesem sogenannten Regierungsprogramm ist, dass es in der verfassten Studierendenschaft linksextreme Studierende gäbe. Aber man muss sagen, das gliedert sich ein in eine sehr autoritäre und obrigkeitsstaatliche Politik, vor allen Dingen im Feld von Wissenschaft, Kultur, Schule und Bildung, die auch sehr stark mit Doktrinen durchsetzt ist“, analysiert Ursula Birsl im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk.
Keine Mehrheit für AfD-Antrag im Landtag
Auch wenn der Gesetzesentwurf im Landtag keine Mehrheit erreichen konnte, macht die Debatte deutlich, dass demokratische Mitbestimmung an Hochschulen keine Selbstverständlichkeit ist. Für viele Studierendenvertretungen bleibt deshalb die Frage zentral, wie Hochschulen künftig als Orte gemeinsamer Verantwortung und Teilhabe erhalten werden können.

