Das Europaparlament hat gelockerte Regeln für den Einsatz von Gentechnik beschlossen. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch in Straßburg dafür, dass Produkte aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen im Supermarkt künftig keine Kennzeichnung mehr tragen müssen.
Die Regeln betreffen sogenannte Neue Genomische Techniken (NGT): Dabei geht es um eine begrenzte Anzahl gentechnischer Eingriffe – etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas –, die laut Gesetz lediglich eine herkömmliche Züchtung beschleunigen sollen. Befürworter erhoffen sich dadurch neue Sorten, die besser mit Dürren zurechtkommen und weniger Dünger benötigen.
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Umweltprüfungen vor der Zulassung sollen entfallen
Die betreffenden Sorten sollen dem neuen Gesetz zufolge nur noch auf dem Saatgut als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssen. Umweltprüfungen vor der Zulassung sollen wegfallen. Diese sind bisher so aufwendig, dass eine Zulassung so teuer ist und lange dauert, dass sie sich häufig nicht lohnt. Komplett ungeprüft läuft die Marktzulassung aber nicht; es gelten dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass der Einsatz der neuen Sorten nicht mehr auf jedem Feld nachvollziehbar sein muss. Kritiker befürchten, dass gentechnisch veränderte Pflanzen durch den Wind auch auf Äcker getragen werden könnten, wo sie eigentlich nicht angebaut werden.
Wo strengere Gentechnik-Regeln weiter gelten
Wenn größere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen wurden, gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen – etwa, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden. Auch insektengiftige Pflanzen, also Pflanzen, die Stoffe produzieren, die bestimmte Insekten schädigen oder töten, fallen in diese Kategorie und werden strenger behandelt.
Die Änderungen wurden bereits von den EU-Staaten bestätigt und sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden. Die Regeln gelten dann sowohl für Pflanzen aus der EU als auch für importierte Pflanzen. Im Bio-Anbau sind nach den Regeln keine dieser gentechnisch veränderten Pflanzen erlaubt.
Mit Informationen von dpa und AFP

