Der Vorschlag zu einer Reform des Elterngeldes von Familienministerin Karin Prien (CDU) steckt noch in den Kinderschuhen, da hagelt es bereits Kritik von Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbänden. Dabei liest sich der Referentenentwurf, der dem BR-Hauptstadtstudio vorliegt, auf den ersten Blick wie ein Gewinn für Familien: Demnach plant das Familienministerium, den Mindestbetrag von bislang 300 auf künftig 330 Euro anzuheben und den Höchstbetrag von bislang 1.800 auf 1.900 Euro pro Monat.
Statt 14 Monate nur noch zwölf
Aber der Entwurf enthält auch weniger erfreuliche Nachrichten: Demnach sollen Eltern gemeinsam maximal zwölf Monate Elterngeld beziehen können; bislang sind es 14. Und: Jeder Elternteil soll künftig drei Monate Elterngeld kriegen, die nicht übertragbar sind. Das bedeutet: Bezieht ein Elternteil weniger als drei Monate Elterngeld, verfallen die nicht in Anspruch genommenen Monate – und die maximal mögliche Bezugsdauer von zwölf Monaten schrumpft. Bislang galten zwei Monate pro Elternteil als Voraussetzung.
Nur Alleinerziehende könnten laut Entwurf volle zwölf Monate allein erhalten. Darüber hinaus können Eltern in Teilzeit arbeiten und einen Teil des Elterngelds weiter beziehen; diese Möglichkeit soll es auch in Zukunft geben.
Reduzierte Beitragszeit sorgt für Einbußen beim Elterngeld
Die Reduzierung beim Basiselterngeld könnte ein Minus für viele Familien bedeuten. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Würden beide Eltern den jüngst vorgeschlagenen Mindestsatz kriegen, erhielten sie wegen der verkürzten Bezugsdauer in Summe trotzdem 240 Euro weniger als heute. Bei Beziehern des geplanten Höchstsatzes wären es 2.400 Euro weniger. Diese Beispielrechnungen gelten nur, wenn Eltern den maximalen Bezugszeitraum von zwölf Monaten ausschöpfen – ansonsten drohen noch größere Einschnitte.
Lücke zwischen Elterngeld und Kitaplatz?
Wenn aber ein Elternteil keine drei Monate lang Elterngeld beziehen kann oder will – zum Beispiel, weil die Familie nicht auf das höhere Einkommen verzichten kann –, hätte der Wegfall dieser ungenutzten Monate nicht nur finanzielle Folgen, erklärt Wido Geis-Thöne, Experte für Familienpolitik am Institut der deutschen Wirtschaft (IW): „Ursprünglich war ja die Idee des Elterngelds, dass ich es zwölf Monate lang bekomme und ab dem zwölften Monat Anspruch auf einen Betreuungsplatz habe.“ Nach dem neuen Vorschlag wäre eine nahtlose Überbrückung zwischen Elterngeld und gesetzlich zustehendem Kitaplatz nicht mehr möglich, wenn nicht beide Eltern mindestens drei Monate Elterngeld beziehen.
Das wäre zumindest aktuell bei vielen Familien in Bayern ein Problem: Datenanalysen des IW zeigen, dass 77 Prozent der Väter in Bayern, die Elterngeld beziehen, das maximal zwei Monate lang tun.
Kein zeitlicher Puffer für Familien
Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbands (DFV), kritisiert das als „harte Betreuungslücke“. Und: Selbst wenn pünktlich zum ersten Geburtstag ein Kitaplatz zur Verfügung stünde, „beginnt erst die Eingewöhnung“. In diesen vier bis acht Wochen sei es unmöglich, in Vollzeit zu arbeiten.
Stillen mit Vollzeitjob
Ein weiteres Problem: Sollten Mütter künftig maximal neun Monate Elternzeit nehmen können, fällt der Arbeitsbeginn bei einigen noch in die Stillzeit. Laut einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung von 2020 stillten 41 Prozent aller befragten Mütter nach zwölf Monaten ihr Kind noch teilweise, zusätzlich zu Beikost. Zwar haben Mütter in den ersten zwölf Monaten ein Recht auf zwei 30-minütige Stillpausen pro Tag am Arbeitsplatz. Doch die Vorschläge zum reformierten Elterngeld bauten zusätzlichen Druck auf stillende Mütter auf, findet der Familienverband.
Anhebung der Beträge: Tropfen auf dem heißen Inflationsstein
Dass der Mindest- und Höchstbetrag angehoben wurde, nennt Geis-Thöne vom IW angesichts der Inflation eine lediglich „kosmetische Korrektur“. Denn die Beträge wurden seit Einführung des Elterngelds 2007 nicht erhöht. Wollte die Bundesregierung das Elterngeld ernsthaft der Inflation angleichen, müsste der Höchstsatz bei rund 2.591 Euro liegen und der Mindestsatz bei 432 Euro – also knapp 800 beziehungsweise 130 Euro höher als nun vorgeschlagen, so Geis-Thöne.
Immerhin orientiert sich das Elterngeld zumindest zwischen diesen Grenzwerten an der Einkommensentwicklung der letzten Jahre. Denn in der Regel erhalten Eltern rund 65 Prozent ihres Einkommens – und wenn das steigt, steigt (zumindest bis zu einem gewissen Punkt) auch das Elterngeld.
Bislang nur Referentenentwurf, kein Gesetz
Ob die Vorschläge des Familienministeriums tatsächlich in ein Gesetz gegossen werden, bleibt abzuwarten. Denn sowohl die Abstimmung mit anderen Ministerien steht aus, als auch die Entscheidung durch den Bundestag.

