Warum gibt es verschiedene Versicherungspflichtgrenzen?
Sowohl bei der Anhebung der VPG 2003 als auch bei der jetzt geplanten Anhebung gilt ein Bestandsschutz. Denn die höheren Grenzen bringen eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern grundsätzlich in die Versicherungspflicht: alle diejenigen, die bislang oberhalb der alten VPG verdienen, deren Einkommen aber nicht hoch genug ist, dass sie auch über der neuen VPG bleiben.
Wer beispielsweise 84.000 Euro im Jahr verdient, liegt derzeit ein ganzes Stück oberhalb der VPG. Ab kommendem Jahr würde die Versicherungspflicht greifen. Wenn jemand mit diesem Einkommen allerdings am 31.12.2026 privat versichert war, kann er von der Versicherungspflicht befreit bleiben. Denn für ihn gilt eine Grenze, die der PKV-Verband „VPG2“ nennt. Das ist der Wert, auf den die VPG gestiegen wäre, wenn die Bundesregierung keine außerordentliche Erhöhung vorgenommen hätte. Die „VPG2“ beträgt 80.550 Euro.
Daneben gibt es noch eine „VPG3“: Das ist der Wert, der für alle gilt, die bereits am 31.12.2001 privatversichert waren. Er liegt kommendes Jahr bei 72.900 Euro.
Zwingt die höhere Versicherungspflichtgrenze Privatversicherte in die GKV?
Nein. Wenn ein Arbeitnehmer sich bislang privat versichert hat, weil er durch ein Einkommen oberhalb der VPG die Möglichkeit dazu hatte, ist es zwar denkbar, dass er durch die Anhebung der VPG in die Versicherungspflicht rutscht. Aber er kann sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen, weil für ihn die niedrigere „VPG2“ gilt. Allerdings ist dann später der Weg in die GKV meist schwierig.
Öffnet die höhere VPG einen Weg zurück in die GKV?
Ja. Wer bislang oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient und sich privat versichert, kann sich nach der Anhebung der VPG unter bestimmten Bedingungen gesetzlich versichern: Wenn das Einkommen dauerhaft unterhalb der höheren VPG liegt, greift grundsätzlich die Versicherungspflicht, die den Weg in die GKV frei macht.
Gibt es Altersgrenzen?
Grundsätzlich können nur Menschen, die jünger als 55 Jahre sind, in die GKV wechseln, wenn sie durch die höhere VPG in die Versicherungspflicht fallen.
Wo gibt es Informationen über Wechselmöglichkeiten?
Wer vermutet, dass er in die GKV wechseln könnte, kann sich bei jeder gesetzlichen Krankenkasse informieren, ob er tatsächlich die Voraussetzungen erfüllt.
Für wen ist die GKV günstiger, für wen die PKV?
Welche Versicherungsart für jemanden die günstigste ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt nicht „die eine PKV“, sondern zahlreiche unterschiedliche Tarife der verschiedenen Anbieter. Als Faustformel wird oft genannt: Wer wirklich gut verdient, noch vergleichsweise jung ist und keine besonders große Familie hat oder plant, kann von einer Privatversicherung oft profitieren. Alle anderen sollten sich einen Wechsel auf jeden Fall besonders gut überlegen.
Zumal Privatversicherte keineswegs immer eine bessere Versorgung bekommen. Es gibt beispielsweise immer wieder Berichte, wonach an Privatpatienten Untersuchungen und Eingriffe vorgenommen werden, die medizinisch nicht zwingend nötig sind.

