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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Von Parken bis Busspur nutzen: Diese Sonderrechte haben E-Autos
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Von Parken bis Busspur nutzen: Diese Sonderrechte haben E-Autos

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 8. Dezember 2024 09:53
Von Christin Freitag
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2 min. Lesezeit
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Freie Fahrt auf der Busspur

Nicht nur Taxis oder Busse, auch E-Autos rauschen in einigen Städten auf Sonderspuren am restlichen Verkehr vorbei. Dieses Recht räumen zum Beispiel Karlsruhe, Essen oder Dortmund auf eigens gekennzeichneten Straßen ein.

Inhaltsübersicht
Freie Fahrt auf der BusspurKeine IG-L-Tempolimits in ÖsterreichKfz-Steuer-frei bis 2030„Zuckerl“ oder Kaufanreiz?

Was in Deutschland größtenteils noch wie ferne Zukunftsmusik klingt, hat die norwegische Hauptstadt Oslo derweil schon wieder verworfen: Dort dürfen Elektroautos die Busspuren seit Mai nicht mehr nutzen. Der Anteil an E-Autos auf den Sonderspuren war in der Hauptverkehrszeit so groß, dass die Busse zu spät kamen.

Keine IG-L-Tempolimits in Österreich

Italien-Urlauber kennen es: Wenn man mit seinem Verbrenner auf der Autobahn Richtung Brenner tuckert, wird man oft von E-Autos überholt. Da es bei den sogenannten IG-L Geschwindigkeitsbeschränkungen in Österreich um die Luftreinhaltung geht, gelten diese nicht für Elektroautos. Das bedeutet, dass die Fahrer von E-Autos sich auf ausgewiesenen Strecken (externer Link) wie etwa der Inntal-Autobahn oder der Tauern-Autobahn bei Salzburg nicht an Tempolimits von 100 km/h halten müssen.

Das gilt jedoch nur für Autos mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, nicht für Plug-in-Hybride. Die Maßnahme ist dennoch umstritten, denn auch E-Autos verursachen Feinstaubemissionen durch Reifen-, Brems- und Straßenabrieb.

Kfz-Steuer-frei bis 2030

Für reine Elektroautos, die zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 zugelassen wurden oder werden, müssen Besitzer zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer zahlen. Das liegt daran, dass sich die Kfz-Steuer stark am Schadstoffausstoß orientiert. Da die Steuerbefreiung aber bis Ende 2030 befristet ist, können Käufer, die sich jetzt für ein E-Auto entscheiden, den vollen Zehn-Jahres-Zeitraum nicht mehr nutzen.

„Zuckerl“ oder Kaufanreiz?

Schneller fahren oder gratis parken – überzeugen diese Argumente zum Kauf eines E-Autos? Experten sehen die Anreize zwar als positive Signale der Politik in Richtung Verkehrswende. Entscheidend seien allerdings andere Kriterien, betont der Verkehrswissenschaftler Klaus Bogenberger von der TU München: „Zum Beispiel die Alltagstauglichkeit, ob ich damit auch in den Urlaub fahren kann und wo ich das E-Auto laden kann.“

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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