Wird man von jemandem angesehen, an dessen Brillenbügel ein kleines Lämpchen leuchtet, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man gerade von dessen Smart Glasses gefilmt wird. Aber: Das kleine Licht kann aber auch einfach abgeklebt oder leicht zu übersehen sein.
Ich werde mit Smart Glasses gefilmt – was tun?
Wer ungewollt von Smart Glasses gefilmt wird, muss das nicht hinnehmen. Laut Marc Maisch, Fachanwalt für IT-Recht, ist der schnellste Weg, die Person anzusprechen und zu verlangen, das Video zu löschen.
Ob darüber hinaus Ansprüche bestehen, hängt vom konkreten Fall ab: „Aus der DSGVO haben Sie Rechte auf Auskunft, Löschung und Widerspruch, sofern keine rein private Nutzung vorliegt“, erklärt Maisch. Betroffene können sich außerdem bei der Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren.
Auch zivilrechtlich kann man gegen die Aufnahmen vorgehen. Möglich sind laut Maisch etwa Ansprüche auf Unterlassung oder eine Geldentschädigung, wenn das Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild verletzt wurde.
Wann wird heimliches Filmen strafbar?
Aufnahmen mit den Smart Glasses sind zum Teil strafbar – laut Maisch zum Beispiel bei Tonaufnahmen „Ihres nicht öffentlich gesprochenen Wortes.“ Außerdem in bestimmten Situationen, „in geschützten Bereichen wie Wohnung, Umkleide oder Toilette sowie bei bloßstellenden Aufnahmen.“ Auch sind Bilder verboten, die ohne Einwilligung – zum Beispiel im Internet – verbreitet werden.
Und es gibt noch eine weitere, offene Rechtsfrage: Aktuell wird diskutiert, ob schon der Verkauf solcher Brillen als getarnte Aufnahmegeräte strafbar ist, erklärt der Rechtsanwalt. Genau auf diesen Fall zielt die Strafanzeige der Organisation HateAid gegen Meta, Ray-Ban und andere Händler. Diese Rechtsfrage bleibt allerdings noch offen: Die zuständige Bundesnetzagentur hält die leuchtende LED-Lampe im Brillenrahmen als ausreichende Kennzeichnung für eine Aufnahme.
Was darf man mit Smart Glasses überhaupt filmen?
Filmen im öffentlichen Raum ist nicht generell verboten. Filmt man zum Beispiel eine Straßenszene oder eine Sehenswürdigkeit, kommt es darauf an, inwieweit eine Person erkennbar ist. „Passanten dürfen dabei aber nur als ‚Beiwerk‘ im Hintergrund auftauchen. Eine gut erkennbare Person im Fokus des Bildes ist kein Beiwerk mehr“, erklärt Maisch.
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Filmen muss erkennbar sein
Hält man ein Smartphone in die Luft, kann man davon ausgehen, dass fotografiert oder gefilmt wird. Anders ist das bei der ohnehin schon unauffälligen Brille. Darin liegt der zentrale Punkt: „Nötig wären verbindliche Safety-by-Design-Vorgaben: gut sichtbare, manipulationssichere Aufnahmesignale“, so Maisch. Es sei mehr als fraglich, ob eine kleine rote LED-Leuchte ausreicht, „zumal dieses Licht gegebenenfalls von Personen mit Farbfehlsichtigkeit nicht richtig wahrgenommen wird.“
Auch technische Vorgaben hält er für sinnvoll: „kein Dauerbetrieb der Kamera, Herausfiltern unbeteiligter Dritter, keine Gesichtserkennung, lokale statt Cloud-Verarbeitung bei Übersetzungen, soweit dies technisch möglich ist.“
Darauf sollte man beim Filmen mit Smart Glasses achten
- Keine heimlichen Tonaufnahmen
- LED-Licht muss bei der Aufnahme sichtbar sein
- Eine KI zur Gesichtserkennung ohne Einwilligung zu nutzen, ist verboten
- Aufnahmen zu veröffentlichen, auf denen eine Person klar erkennbar ist, kann strafbar sein
- Für berufliche oder kommerzielle Aufnahmen braucht man eine Rechtsgrundlage
- In fremden Räumen (andere Wohnungen, Fitnessstudios, Restaurants, etc.) muss das Hausrecht beachtet und um Erlaubnis gebeten werden

