WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
  • Home
  • Wirtschaft
    Wirtschaft
    Die Kategorie „Wirtschaft“ in der WirtschaftsRundschau bietet umfassende Berichterstattung und Analysen zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen. Hier finden Leser aktuelle Informationen zu Finanzmärkten, Unternehmensentwicklungen, Wirtschaftspolitik…
    Mehr laden
    Top Schlagzeilen
    Börsen-Ticker: DAX verliert, im Fokus Douglas und Aroundtown
    29. Mai 2024
    Nächste Förderrunde für Heizungstausch gestartet
    29. Mai 2024
    Unternehmen in Schieflage: Stadt Kelheim hilft Faserhersteller
    29. Mai 2024
    Neuste Schlagzeilen
    Hellweg- und BayWa-Baumärkte: Elf Filialen in Bayern gerettet
    28. August 2026
    So machen Sie Haus und Wohnung hitzefest
    28. August 2026
    Mit ETFs sparen: Der MSCI World ist nicht mehr die erste Wahl
    28. August 2026
    Staatsanleihen sind zurück! Rendite oder Risiko?
    27. August 2026
  • Netzwelt
    NetzweltMehr laden
    GTA 6: Lang ersehnter Trailer sprengt das Netz
    28. August 2026
    Kinder und Tiere im Auto vergessen – helfen Warnsysteme?
    28. August 2026
    Bill Gates warnt: Die Welt ist nicht auf KI vorbereitet
    27. August 2026
    Wird KI uns irgendwann alle umbringen?
    25. August 2026
    Gamescom: Brandneue Computerspiele im Publikums-Check
    25. August 2026
  • Wissen
    WissenMehr laden
    Mondfinsternis über Bayern: Kein „Blutmond“ und doch spektakulär
    27. August 2026
    Was El Niño für Herbst und Winter in Deutschland bedeutet
    27. August 2026
    Lassen sich Waldbrände mit weniger Wasser löschen?
    26. August 2026
    West-Nil-Virus breitet sich in Europa weiter aus
    26. August 2026
    Roboter schlagen Usain Bolt – aber scheitern am Wäschefalten
    26. August 2026
  • Kultur
    KulturMehr laden
    ARD-Musikwettbewerb: Auftakt mit der Königin der Instrumente
    30. August 2026
    Wie das Dorf Neukirchen mit Kunst die Gemeinschaft stärken will
    30. August 2026
    „Zu brutal“ – Soll man Kindern noch Märchen vorlesen?
    30. August 2026
    Abschied von Tim Curry: „Rocky Horror Picture Show“ in München
    29. August 2026
    „Staatsschutz“: Dieser Film hat Eier. Die Protagonistin sowieso
    28. August 2026
  • Lesezeichen
Gerade: BGH-Teilverbot für negative Zinsen: Gibt es jetzt Geld zurück?
Teilen
Benachrichtigungen
Schriftgröße ändernAa
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
Schriftgröße ändernAa
  • Wirtschaft
  • Wissen
  • Kultur
  • Netzwelt
  • Home
  • Wirtschaft
  • Netzwelt
  • Wissen
  • Kultur
  • Lesezeichen
WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > BGH-Teilverbot für negative Zinsen: Gibt es jetzt Geld zurück?
Wirtschaft

BGH-Teilverbot für negative Zinsen: Gibt es jetzt Geld zurück?

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 5. Februar 2025 16:53
Von Christin Freitag
Teilen
4 min. Lesezeit
Teilen

 

Beim Sparen durch negative Zinsen draufzahlen – das hat es tatsächlich eine Zeit lang gegeben. Beim Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um eine Grundsatzentscheidung für die Zukunft: Einige der umstrittenen Praktiken der Banken für Sparzinsen sind künftig verboten. Eine Entschädigung bereits betroffener Sparer bleibt dennoch schwierig, weil die meisten Fälle verjährt sein dürften.

Inhaltsübersicht
Diese Sparguthaben sind künftig besser vor Gebühren geschütztDie Rolle der Europäischen Zentralbank für BankeinlagenKönnen Kreditinstitute einfach auf Verjährung setzen?Negative Sparzinsen nicht vergleichbar mit Diesel-AbgasskandalVerbraucherschützer appellieren an Einsicht der BankenZum Hören: BGH-Urteil zu Negativzinsen

Diese Sparguthaben sind künftig besser vor Gebühren geschützt

Gelder auf einem Girokonto oder reinem Verrechnungskonto können dem Urteil zufolge auch künftig – je nach Marktlage – von negativen Zinsen, den sogenannten Strafzinsen oder „Verwahrentgelten“ genannten Sondergebühren, betroffen sein. Reine Sparkonten wie etwa für Tagesgeld dürfen indes künftig im schlimmsten Fall nur noch unverzinst bleiben, aber nicht mehr negativ verzinst werden.

Kreditinstitute hatten den negativen Einlagenzins (von Juni 2014 bis Juni 2022), den die Europäischen Zentralbank von ihnen teilweise nach Abzug von Freibeträgen verlangte, an einige private Sparkunden weitergegeben. Anfangs gab es noch hohe Freibeträge für Sparguthaben von 50.000 Euro bis 100.000 Euro und mehr.

Bankkunden wurden häufig aufgefordert, ihre Guthaben anders anzulegen, etwa in Finanzprodukten wie Geldmarktfonds oder in Zertifikaten der Sparkassen. Wer das nicht wollte, riskierte in der Folgezeit durchaus Negativzinsen, weil die Freibeträge bei einigen Instituten immer kleiner wurden – bis auf wenige tausend Euro.

Die Rolle der Europäischen Zentralbank für Bankeinlagen

Der EZB-Einlagenzins lag zwischenzeitlich im negativen Bereich (seit 11.06.2014) und erreichte im Tief sogar minus 0,5 Prozent (wo er bis 27.07.2022 blieb). Seitdem ist er nicht mehr im Minus, in der Spitze waren es danach plus vier Prozent (Zinsentscheidung vom 20.09.2023), aktuell (05.02.2025) sind es plus 2,75 Prozent bei der „Einlagenfazilität“ der Notenbank, die als richtungsweisend für Sparer gilt.

Können Kreditinstitute einfach auf Verjährung setzen?

Über Altfälle äußerte sich der Bundesgerichtshof leider nicht. Deshalb ist unklar, was aus dem Urteil für eine mögliche Entschädigung von betroffenen Sparern folgt. Eindeutig ist die Rechtslage nur für einige wenige, die bereits geklagt haben, deren Fälle vom BGH sozusagen mitbehandelt wurden. In der Regel beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für solche Forderungen drei Jahre, von der es nur wenige Ausnahmen gibt.

Im Klartext würde das bedeuten, dass geschädigte Sparer und Sparerinnen ihre Rückzahlungsansprüche nur noch dann neu geltend machen können, sofern sie den kurzen Zeitraum von 2022 betreffen, bis zum 27. September, als die EZB die Phase negativer Einlagenzinsen beendete. Was davor seit 2014 passiert ist, wäre also damit schon verjährt.

Negative Sparzinsen nicht vergleichbar mit Diesel-Abgasskandal

Eine kostengünstige Verbandsklage (wie etwa vom Verbraucherzentrale Bundesverband, VZBV) oder gebündelte Sammelklagen mit Pilotverfahren (wie im Diesel-Abgasskandal) sind in diesem Fall offenbar nicht möglich, wie in Karlsruhe verlautete. Jeder betroffene Bankkunde müsste vielmehr seinen Zinsschaden individuell nachweisen und vor Gericht per Einzelklage geltend machen, wenn einem das Geldinstitut nicht entgegenkommt.

Verbraucherschützer appellieren an Einsicht der Banken

Der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Klagen gegen Banken und Sparkassen bis zum BGH unterstützte, forderte die Geldhäuser auf, ihren Kunden die unrechtmäßigen Gebühren (negative Sparzinsen als „Verwahrentgelte“) nach dem Richterspruch jetzt zurückzuzahlen. Doch die Kreditinstitute haben darauf nicht reagiert und warten zunächst wohl auf die endgültige Ausfertigung des Urteils in allen Einzelheiten.

Zum Hören: BGH-Urteil zu Negativzinsen

 

Dir gefällt vielleicht

Hellweg- und BayWa-Baumärkte: Elf Filialen in Bayern gerettet

So machen Sie Haus und Wohnung hitzefest

Mit ETFs sparen: Der MSCI World ist nicht mehr die erste Wahl

Staatsanleihen sind zurück! Rendite oder Risiko?

Konsumforscher: Stimmung hellt sich auf, Kaufunlust bleibt

Diesen Artikel teilen
Facebook Twitter Whatsapp Whatsapp Link kopieren Drucken
Was denken Sie?
Liebe0
Traurig0
Glücklich0
Wütend0
Avatar-Foto
Von Christin Freitag
Follow:
Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
Vorheriger Artikel 3,5 Millionen Rentner von Armut bedroht – die Ursachen
Nächster Artikel Künstlich und erfolgreich: Der Aufstieg der KI-Influencer
Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Letzte Beiträge

ARD-Musikwettbewerb: Auftakt mit der Königin der Instrumente
Kultur 30. August 2026
Wie das Dorf Neukirchen mit Kunst die Gemeinschaft stärken will
Kultur 30. August 2026
„Zu brutal“ – Soll man Kindern noch Märchen vorlesen?
Kultur 30. August 2026
Abschied von Tim Curry: „Rocky Horror Picture Show“ in München
Kultur 29. August 2026
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
© 1984-2025 WirtschaftsRundschau. Alle Rechte vorbehalten.
  • Meine Lesezeichen
  • Kontakt
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account


Lost your password?