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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Diesel-Skandal: Zweiter Audi-Prozess gestartet
Wirtschaft

Diesel-Skandal: Zweiter Audi-Prozess gestartet

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 2. Februar 2026 21:48
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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Pünktlich um 10.00 Uhr hat der Vorsitzende Richter Andreas Bayer das zweite große Audi-Diesel-Verfahren an der Wirtschaftsstrafkammer eröffnet. Von heute an müssen sich die beiden Ex-Vorstände Ulrich Hackenberg und Stefan Knirsch sowie zwei weitere frühere Audi-Manager für ihre Rolle im Skandal um manipulierte Diesel-Fahrzeuge des Autokonzerns verantworten.

Inhaltsübersicht
Mehrstündige Verlesung der AnklageUS-Behörden legten Diesel-Skandal im September 2015 offenHackenberg-Verteidigung: „Mandant wusste nichts über Manipulationen“Erstes Audi-Urteil seit Dezember 2025 rechtskräftig

Hackenberg hatte nach mehr als zwei Jahren Mitgliedschaft im Audi-Vorstand im Zuge des Bekanntwerdens des Diesel-Skandals den Posten des Technik-Chefs im Dezember 2015 geräumt. Sein Nachfolger Knirsch hielt sich auf dem Posten kaum neun Monate, bis September 2016. Außerdem müssen sich zwei weitere Ex-Audi-Manager vor Gericht verantworten.

Mehrstündige Verlesung der Anklage

Zum Auftakt der Hauptverhandlung hat die Staatsanwaltschaft mit der Verlesung der Anklage begonnen. Darin legt die Ermittlungsbehörde den Angeklagten zur Last, teilweise von 2009 an hunderttausende mit einer Manipulationssoftware versehene Diesel-Fahrzeuge auf den europäischen und den US-amerikanischen Markt gebracht zu haben – verbunden mit einem finanziellen Schaden in Milliardenhöhe. Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten deswegen Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vor.

So habe Audi auf dem US-amerikanischen Markt für seine Fahrzeuge in die darin eingesetzten Abgassysteme mit dem Zusatz „Clean Diesel“ beworben, „die zu besonders geringen Emissionen führen würden“, so die Staatsanwaltschaft. Zudem habe der Konzern behauptet, „die saubersten Clean-Diesel-Modelle aller Marken“ zu haben.

US-Behörden legten Diesel-Skandal im September 2015 offen

Die US-Umweltbehörde EPA hatte den Diesel-Skandal mit einer am 18. September 2015 veröffentlichten Mitteilung an die Öffentlichkeit gebracht. Danach habe Volkswagen in rund 600.000 Diesel-Fahrzeugen der Modelljahre 2009 bis 2016 ein „defeat device“ verbaut habe – eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungssoftware, um bei Emissionstests zu betrügen.

Für VW und in der Folge die gesamte Autoindustrie entwickelte sich daraus eine Krise historischen Ausmaßes, die alleine den Wolfsburger Konzern mehr als 30 Milliarden Euro kostete.

Recherchen des BR hatten 2019 ans Licht gebracht, dass der Skandal mit dem Einsatz der so genannten „Akustikfunktion“ von 2003 ihren Ursprung hat. „Die Akustikfunktion diente als strukturelle Vorlage der parallel gelagerten Manipulationen an von der VW AG entwickelten Dieselmotoren des Typs EA189“, so die Staatsanwaltschaft in ihrer heute teilweise verlesenen Anklageschrift.

Hackenberg-Verteidigung: „Mandant wusste nichts über Manipulationen“

Die Kammer wird die Hauptverhandlung in der kommenden Woche mit der Anklageverlesung fortsetzen. Die vier Angeklagten nahmen diese Verlesung äußerlich ohne größere Regung zur Kenntnis. Für das Verfahren hat die Wirtschaftsstrafkammer 50 Verhandlungstage angesetzt, bis Ende Oktober.

Die Verteidigung von Ulrich Hackenberg teilte am Ende des ersten Verhandlungstages in einer ersten kurzen schriftlichen Erklärung mit, der Ex-Audi-Vorstand habe „schlichtweg nichts von den Manipulationen im Motorenbereich“ gewusst. Mangels entsprechender Informationen „und wegen seiner anderweitigen Spezialisierung“ habe er sie auch nicht erahnen können.

Erstes Audi-Urteil seit Dezember 2025 rechtskräftig

Ein schon 2023 ebenfalls von der Wirtschaftsstrafkammer gesprochenes Urteil im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal ist seit Dezember vergangenen Jahres rechtskräftig. Das Gericht hat den früheren Audi-Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler sowie den ehemaligen Audi- und VW-Motorenchef Wolfgang Hatz wegen erwiesenen Betrugs zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die gegen das Urteil eingelegte Revision hat die gegen das Urteil eingelegte Revision vor wenigen Wochen verworfen.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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