WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
  • Home
  • Wirtschaft
    Wirtschaft
    Die Kategorie „Wirtschaft“ in der WirtschaftsRundschau bietet umfassende Berichterstattung und Analysen zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen. Hier finden Leser aktuelle Informationen zu Finanzmärkten, Unternehmensentwicklungen, Wirtschaftspolitik…
    Mehr laden
    Top Schlagzeilen
    Börsen-Ticker: DAX verliert, im Fokus Douglas und Aroundtown
    29. Mai 2024
    Nächste Förderrunde für Heizungstausch gestartet
    29. Mai 2024
    Unternehmen in Schieflage: Stadt Kelheim hilft Faserhersteller
    29. Mai 2024
    Neuste Schlagzeilen
    Wie der Iran-Krieg den Allgäuer Logistikkonzern Dachser trifft
    17. April 2026
    Hormus-Sperre: Können Containerschiffe nicht andere Wege nutzen?
    17. April 2026
    „Notgroschen“: Diese finanziellen Rücklagen sollten Sie haben
    17. April 2026
    Lufthansa Cityline wird früher als geplant stillgelegt
    17. April 2026
  • Netzwelt
    NetzweltMehr laden
    #Faktenfuchs: Wie viele Fake-Profile gibt es auf Social Media?
    17. April 2026
    Amazon kauft Satelliten-Firma Globalstar: Was steckt dahinter?
    15. April 2026
    WhatsApp führt Nutzername ein – darauf sollte man achten
    14. April 2026
    Russische Hacker greifen deutsche Router an
    13. April 2026
    Schluss mit Hintergrund-Lärm – „neue“ Funktion bei WhatsApp
    13. April 2026
  • Wissen
    WissenMehr laden
    Tempolimit zum Spritsparen: Hilft langsames Fahren wirklich?
    19. April 2026
    Oft schutzlos ausgeliefert: Wie jeder Wiesenbrütern helfen kann
    17. April 2026
    Wie effizient sind Kraftwerke auf Brennstoffzellen-Basis?
    17. April 2026
    Mehr Kinderschutz im Netz: App zur Altersprüfung soll kommen
    16. April 2026
    Wie Super-Recognizer Gesichter wiedererkennen
    16. April 2026
  • Kultur
    KulturMehr laden
    Premiere in Bayern: Gemälde von Johnny Depp in Kloster Banz
    19. April 2026
    War „Shy Girl“ nur der Anfang? Wenn KI unsere Romane schreibt
    19. April 2026
    „One Piece“ und Co.: Haben Animes die Generation Z politisiert?
    19. April 2026
    Putin und Dirndl – das Münchner Designer-Duo Talbot/Runhof
    19. April 2026
    Französischer Kinostar Nathalie Baye gestorben
    18. April 2026
  • Lesezeichen
Gerade: Kindesunterhalt 2025: Wie er sich berechnet und wer dabei hilft
Teilen
Benachrichtigungen
Schriftgröße ändernAa
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
Schriftgröße ändernAa
  • Wirtschaft
  • Wissen
  • Kultur
  • Netzwelt
  • Home
  • Wirtschaft
  • Netzwelt
  • Wissen
  • Kultur
  • Lesezeichen
WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Kindesunterhalt 2025: Wie er sich berechnet und wer dabei hilft
Wirtschaft

Kindesunterhalt 2025: Wie er sich berechnet und wer dabei hilft

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 27. Januar 2025 07:48
Von Christin Freitag
Teilen
4 min. Lesezeit
Teilen

 

Wenn ein Paar sich trennt und es sind Kinder da, wird meist auch ums Geld gestritten: Wer muss wie viel bezahlen? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Inhaltsübersicht
Nur moderater Anstieg des Kindesunterhalts 2025Düsseldorfer Tabelle nur ein AnhaltspunktWie hoch ist der Selbstbehalt?Wird das Kindergeld berücksichtigt?

Unterhaltspflichtig sind grundsätzlich beide Elternteile. Für Kinder unter 18 Jahren muss laut Paragraph 1612a BGB aber nur derjenige Unterhalt in Form von Geld bezahlen, bei dem die Minderjährigen nicht wohnen. Der andere leistet seinen Beitrag quasi in Naturalien. Er oder sie stellt Wohnraum zur Verfügung, Essen, Kleidung, Spielsachen oder Schulbedarf.

Beim Unterhalt geht es darum, das Existenzminimum des Kindes zu sichern. Er ist ein Rechtsanspruch des Kindes, der in seinem Auftrag eingefordert wird. Die Höhe der monatlichen Zahlungen richtet sich aber auch nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen. Einen Anhaltspunkt für die Berechnung bietet die Düsseldorfer Tabelle. Hier kann man ablesen, was der Elternteil abhängig von dessen Nettoeinkommen an Kindesunterhalt bezahlen sollte.

Nur moderater Anstieg des Kindesunterhalts 2025

Nach den deutlichen Erhöhungen im vergangenen Jahr um gut neun Prozent auch zum Ausgleich der hohen Inflation wurden die Summen in der Düsseldorfer Tabelle für 2025 nur leicht angehoben. Wie viel der andere Elternteil zahlen muss, kommt auf sein Nettoeinkommen und das Alter der Kinder an. Für Kleinkinder zwischen 0 und 5 Jahren sind jetzt beispielsweise bei einem Nettoeinkommen bis 2.100 Euro mindestens 482 Euro pro Monat (bisher 480 Euro) vorgesehen, für 12- bis 17-Jährige mindestens 649 Euro (bisher 645 Euro). Bei einem Nettoeinkommen zwischen 4.501 und 4.900 Euro sollten für ein Kleinkind zwischen 0 und 5 Jahren 695 Euro drin sein und für 12-17-Jährige 935 Euro.

Düsseldorfer Tabelle nur ein Anhaltspunkt

Die Beträge in der Tabelle sind aber nicht Gesetz, sondern nur eine Richtschnur. Bei der Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs des Kindes können Anwälte, aber auch die Jugendämter helfen. Die sind grundsätzlich Ansprechpartner, wenn es um Belange des Kindes geht. Sie unterstützen beispielsweise auch, den Kindesunterhalt gerichtlich durchzusetzen. Und wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen will oder kann, gibt es zudem die Möglichkeit, über die Jugendämter einen Vorschuss vom Staat zu erhalten.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Unterhaltspflichtige müssen aber nicht ihr ganzes Einkommen den Kindern geben. Nach Abzug des Unterhalts muss etwas übrigbleiben. Dieser Eigenbedarf, auch Selbstbehalt genannt, richtet sich nach dem Existenzminimum. Wer als Erwerbstätiger für schulpflichtigen Kinder bis zu deren 21. Geburtstag Unterhalt zahlen muss, sollte laut Düsseldorfer Tabelle 1.450 Euro behalten dürfen. Wer nicht arbeitet, dem sollten mindestens 1.200 Euro monatlich verbleiben.

Wird das Kindergeld berücksichtigt?

Für 2025 wurde das Kindergeld erhöht auf monatlich 255 Euro für jedes Kind, egal wie viel die Eltern verdienen. Es steht den Eltern minderjähriger Kinder jeweils zur Hälfte zu. Es wird aber in voller Höhe an den ausbezahlt, bei dem das Kind wohnt. Daher kann der Unterhaltspflichtige, die Hälfte des Kindergelds, also jetzt 127,50 Euro vom Unterhalt abziehen. Das ist in den Summen in der Düsseldorfer Tabelle noch nicht berücksichtigt.

 

Dir gefällt vielleicht

Wie der Iran-Krieg den Allgäuer Logistikkonzern Dachser trifft

Hormus-Sperre: Können Containerschiffe nicht andere Wege nutzen?

„Notgroschen“: Diese finanziellen Rücklagen sollten Sie haben

Lufthansa Cityline wird früher als geplant stillgelegt

Bauzinsen auf Höchststand seit zwei Jahren: Wie geht es weiter?

Diesen Artikel teilen
Facebook Twitter Whatsapp Whatsapp Link kopieren Drucken
Was denken Sie?
Liebe0
Traurig0
Glücklich0
Wütend0
Avatar-Foto
Von Christin Freitag
Follow:
Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
Vorheriger Artikel Dunkelflaute: Wenn Strom zum Luxusgut wird
Nächster Artikel Sasha Filipenko: Der Schatten einer offenen Tür
Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Letzte Beiträge

Premiere in Bayern: Gemälde von Johnny Depp in Kloster Banz
Kultur 19. April 2026
War „Shy Girl“ nur der Anfang? Wenn KI unsere Romane schreibt
Kultur 19. April 2026
Tempolimit zum Spritsparen: Hilft langsames Fahren wirklich?
Wissen 19. April 2026
„One Piece“ und Co.: Haben Animes die Generation Z politisiert?
Kultur 19. April 2026
WirtschaftsRundschauWirtschaftsRundschau
© 1984-2025 WirtschaftsRundschau. Alle Rechte vorbehalten.
  • Meine Lesezeichen
  • Kontakt
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account


Lost your password?