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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Vorabpauschale auf ETFs steigt: Was Verbraucher wissen sollten
Wirtschaft

Vorabpauschale auf ETFs steigt: Was Verbraucher wissen sollten

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 29. Januar 2026 08:48
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Grundsätzlich gilt bei der Steuer auf Kapitalerträge: sie wird dann fällig, wenn Gewinne realisiert sind. Sprich: Wenn die Wertpapiere verkauft werden. Insofern dürften sich manche Anleger, die noch nicht so lange ETFs halten, wundern, dass ihnen Geld vom Konto abgezogen wird, obwohl sie ihre Anteile gar nicht verkauft haben.

Inhaltsübersicht
Warum gibt es eine Vorabpauschale auf ETFs?Warum ist die Vorabpauschale gestiegen?Wie kommt man vom Basiszins zur Vorabpauschale?Wie errechnet man die zu zahlende Steuer?Wann fällt keine Vorabsteuer an?Faustregel: Zwischen 15 und 50 Euro Puffer auf dem Konto

Diese Buchungen tauchen jetzt im Januar auf, vereinzelt auch noch im Februar, wie Timo Halbe erklärt, er ist Geldanlage-Experte bei Finanztip. Die Depotbetreiber errechnen die Vorabpauschale und ziehen sie vom Konto ab.

Warum gibt es eine Vorabpauschale auf ETFs?

Die Idee ist, dass wie bei festverzinslichen Anlageformen auch, regelmäßig Steuern bezahlt werden sollen. ETFs dienen nicht selten für die Altersvorsorge. Sie liegen dann Jahrzehnte im Depot und verzeichnen teils riesige Gewinne, die dann unbesteuert blieben. Deshalb verlangt der Staat jährlich eine Vorauszahlung, die über die Vorabpauschale ermittelt wird. Keine Sorge: wird der ETF verkauft, werden die Vorauszahlungen von der dann fällig werdenden Kapitalertragssteuer wieder abgezogen.

Warum ist die Vorabpauschale gestiegen?

Bei der Berechnung der Vorabpauschale spielt der sogenannte Basiszins eine wichtige Rolle. Er wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und richtet sich nach den Renditen deutscher Staatsanleihen. Und da diese Renditen im vergangenen Jahr gestiegen sind, macht sich das mit einem höheren Basiszins bemerkbar. Für das Steuerjahr 2024 lag der Basiszins noch bei 2,29 Prozent, für 2025 sind es nun 2,53 Prozent.

Wie kommt man vom Basiszins zur Vorabpauschale?

Um die Vorabpauschale ausrechnen zu können, braucht man noch vier weitere Informationen:

  • Wert des ETFs am Jahresanfang
  • Wert des ETFs am Jahresende
  • Die Art des ETFs (nur Aktien, oder Mischung)
  • Höhe der Ausschüttungen oder Dividenden (bei thesaurierenden ETFs ist dieser Wert 0, denn es wird ja nichts ausgeschüttet, sondern reinvestiert).

Die Rechnung ist nicht ganz simpel, deshalb hier ein Beispiel:

Ein Anleger hat einen ETF, der am 1. Januar 2025 10.000 Euro wert war. Am 31.12. stand er mit 10.700 Euro im Depot und hat unter dem Jahr 100 Euro Gewinn ausgeschüttet. Nun wird zuerst der Wert des ETF zu Jahresbeginn mit 70 Prozent des Basiszinses multipliziert. Dann werden die Ausschüttungen abgezogen.

Vorabpauschale: 10.000 x 2,53 % x 70% – 100 = 77,10 Euro

Das ist der maximale Wert. Sollte der Wertzuwachs des ETFs in 2025 kleiner gewesen sein als die Vorabpauschale, dann wird mit diesem niedrigeren Wert weitergerechnet.

Wie errechnet man die zu zahlende Steuer?

Die 77,10 Euro sind noch nicht die Steuer, die man zahlen muss, sondern eben erst die Vorabpauschale. Sie dient als Berechnungs-Grundlage für die Vorabsteuer. Jetzt kommt es noch darauf an, welchen Fonds man hat. Bei einem ETF, der nur auf Aktien setzt, darf man weitere 30 Prozent abziehen. Bei Mischfonds 15 Prozent.

Vorabsteuer (bei reinem Aktien-ETF):

77,10 (Vorabpauschale) x 70 % (Aktienfonds) x 26,38% (Steuersatz ohne Kirche) = 14,24 Euro

Wann fällt keine Vorabsteuer an?

Die gesamte Rechnung ist nur dann relevant, wenn die ETFs im Wert gestiegen sind. Sind sie in 2025 gefallen, dann wird im Januar auch nichts vom Konto abgebucht. Außerdem: Wer während des Jahres eine Ausschüttung bekommen und versteuert hat, die höher war, als der Kurs-Gewinn der ETFs, muss auch keine Steuer bezahlen. Wem das alles zu kompliziert ist, der kann mit einem Online-Rechner von Finanztip ermitteln (externer Link), ob und wieviel er oder sie zahlen muss.

Faustregel: Zwischen 15 und 50 Euro Puffer auf dem Konto

Die Steuer auf ETFs wird von der Bank berechnet und eingezogen – und zwar vom Verrechnungskonto. Dort sollte also genug Geld hinterlegt sein. In unserer Rechnung werden aus den gut 14 Euro Steuern knapp 50 Euro für den Fall, dass der ETF thesaurierend ist und es sich nicht um einen Aktien-ETF handelt. Pro 10.000 Euro in ETFs angelegt, sollte man also zwischen 15 und 50 Euro auf dem Konto haben. Sonst könnte es zu Schwierigkeiten kommen. Manche Banken berechnen Zinsen, andere teilen dem Finanzamt mit, dass die Steuer nicht bezahlt werden kann.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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