Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) darf die Betreiber des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte.
Gericht sieht Persönlichkeitsrecht der Buchhandlung verletzt
Damit haben sich die Betreiber des Buchladens zunächst erfolgreich vor Gericht gegen eine Äußerung des Kulturstaatsministers in einem Interview der „Zeit“ (externer Link) gewehrt. Weimer hatte es zuvor abgelehnt, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen den Beschluss des Gerichts kann der Staatsminister nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber der Buchhandlung, so das Gericht in seiner Begründung. Sie sei so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremisten seien. Für diese Bewertung existiere allerdings „keine belastbare Tatsachengrundlage.“ Trotz Nachfragen vom Gericht habe Weimer nicht aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Buchhandlung zu richten.
Weimer ließ Buchhandlungen vom Verfassungsschutz überprüfen
Hintergrund des Verfahrens ist der Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger gestrichen, die eine Jury für die Auszeichnung ausgewählt hatte. Als Grund nannte er „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. Es blieb allerdings unklar, was konkret gegen die drei Geschäfte vorliegt. Aus der Opposition und aus der Kulturbranche gab es scharfe Kritik an Weimer. „Das ist keine Entscheidungsgrundlage, wenn keiner weiß, worin der Vorwurf besteht“, sagte Sebastian Guggolz, Vorsteher des Börsenvereins des deutschen Buchhandels damals dem BR.
In dem besagten Interview der „Zeit“ wurde Weimer später die Frage gestellt, warum er überhaupt in die Verleihung des Buchhandlungspreises eingegriffen habe. Weimer Antwort: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“
Weimers Ministerium verteidigte die Äußerungen
Dagegen zogen die Betreiberinnen der Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ mit einem Eilantrag und einer Klage (Az. VG 6 K 231/26) vor Gericht. „Kulturstaatsminister Weimer greift rechtswidrig in Grundrechte ein. Die Bezeichnung als Extremisten ist stigmatisierend“, erklärte ihr Anwalt Jasper Prigge im März. Er beanstandete unter anderem, dass die Äußerung das Persönlichkeitsrecht verletzten.
Eine Sprecherin des Kulturstaatsministers erklärte damals: „Herr Staatsminister Dr. Weimer hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben“. Es müsse Weimer und anderen Mitgliedern der Bundesregierung möglich sein, diesen Satz zu sagen. „Die angegriffene Äußerung enthält ebenso wie die Fragestellung im Interview keinerlei Bezug zu einer konkreten Person.“
Buchläden wollen weiter wissen, was gegen sie vorliegt
Die von der Streichung betroffenen drei linken Buchläden, „Golden Shop“ (Bremen), die „Rote Straße“ (Göttingen) und „Zur schwankenden Weltkugel“ (Berlin) gehen juristisch auch dagegen vor. Mit ihren Klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin verlangen die drei Buchläden nach Angaben ihrer Anwälte auch Einblicke ins Verfahren: Es bestehe „ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat.“
Wann das Gericht in dieser Sache entscheidet, ist noch offen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin gibt es noch keinen Verhandlungstermin.

