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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Netzwelt > EU: Facebook und Instagram schützen Kinder nicht ausreichend
Netzwelt

EU: Facebook und Instagram schützen Kinder nicht ausreichend

Benjamin Lehmann
Zuletzt aktualisert 7. Mai 2026 10:47
Von Benjamin Lehmann
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5 min. Lesezeit
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Facebook und Instagram schützen Kinder nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen der EU-Kommission nicht ausreichend vor den Gefahren ihrer Angebote. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von den Plattformen, das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen, ansonsten droht dem Mutterkonzern Meta unter Leitung von Mark Zuckerberg laut Mitteilung eine empfindliche Strafe.

Inhaltsübersicht
EU: Meta tut nicht genugRegeln gelten auch für TikTok, Snapchat und Co.EU-App soll Altersprüfung erleichternDruck aus den MitgliedsstaatenEU kritisiert: Kinder können sich Alter ausdenkenHohe Geldstrafen möglich

EU: Meta tut nicht genug

Metas Maßnahmen sind demnach nicht ausreichend, um jüngeren Kindern den Zugang zu den Plattformen zu verwehren. Das Unternehmen identifiziere und entferne die Benutzerkonten der Kinder auch nicht unverzüglich, nachdem sie Zugang erlangt hätten. Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).

Meta ermittle, bewerte und mindere die Risiken für Minderjährige nicht sorgfältig genug. So habe der Konzern verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, die belegten, dass jüngere Kinder gegenüber potenziellen Schäden durch Dienste wie Facebook und Instagram besonders anfällig seien. In der Union nutzen laut Brüsseler Behörde etwa 10 bis 12 Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook.

Regeln gelten auch für TikTok, Snapchat und Co.

Zwar gibt es bisher kein europaweites Mindestalter für Soziale Netzwerke, der DSA verpflichtet große Online-Plattformen aber dazu, Kinder und Jugendliche effektiv vor nicht altersgerechten Inhalten zu schützen. Zudem verlangt das Gesetz von den Online-Riesen, ihre eigenen Nutzungsbedingungen durchzusetzen.

Die Ermittlungsergebnisse der EU-Kommission dürften daher auch Snapchat, YouTube oder TikTok interessieren. Auch sie legen in ihren Nutzungsbedingungen für die Erstellung eines Kontos ein Mindestalter von 13 Jahren fest. Allerdings lassen sich die Plattformen auch ohne Konto nutzen – wobei die Einschränkungen bei der Nutzung dann stark variieren.

EU-App soll Altersprüfung erleichtern

Langfristig drängt Brüssel darauf, dass Instagram, Snapchat, TikTok und Co. eine von der EU-Kommission entwickelte App zur Altersverifikation nutzen, um Altersangaben zu prüfen. Oder sie finden eine aus Sicht der EU mindestens genauso effektive, anonyme und datenschutzkonforme Alternative.

Damit die EU-App als Goldstandard präsentiert und damit als Druckmittel gegenüber den Plattformen genutzt werden kann, setzt die EU-Kommission allerdings auch auf die Regierungen der Mitgliedstaaten. Die Länder, die es bisher nicht getan haben, sollen die EU-App zur Altersverifikation an ihre nationalstaatlichen Bedingungen anpassen und zur Verfügung stellen. Einen Flickenteppich will die Kommission aber in jedem Fall verhindern.

Druck aus den Mitgliedsstaaten

Unterdessen wächst seit Monaten der Druck auf Brüssel, den Mitgliedsländern ein Mindestalter für Social Media rechtlich zu ermöglichen. Mehrere EU-Staaten, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, haben bereits angekündigt, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen zu wollen. Auch innerhalb der deutschen Bundesregierung gibt es Bestrebungen für eine solche Altersgrenze.

Bisher ist offen, ob die Europäische Kommission die Vorhaben unterstützt und von ihrer alleinigen Kompetenz Gebrauch macht, den großen Plattformen in der EU entsprechende Regeln vorzuschreiben. Ansonsten würden die nationalstaatlichen Verbote nämlich ausschließlich die Kinder und Eltern in die Verantwortung nehmen können. Eine Expertenkommission soll im Sommer Vorschläge präsentieren.

EU kritisiert: Kinder können sich Alter ausdenken

Bis dahin setzt die EU-Kommission auf den DSA und betont die bereits existierenden Verpflichtungen für die Plattformen beim Kinder- und Jugendschutz. In ihren vorläufigen Untersuchungsergebnissen kritisieren die Brüsseler Internetwächter Meta etwa dafür, dass Kinder bei der Anmeldung problemlos ein falsches Geburtsdatum angeben könnten.

Die Möglichkeit, Kinder unter 13 auf Instagram und Facebook zu melden, sei zudem umständlich und ineffektiv. Allein der Zugang zum Meldeformular erfordere bis zu sieben Klicks, kritisiert die EU-Behörde. Häufig erfolge dann keine angemessene Nachverfolgung des Benutzerkontos und das gemeldete Kind könne den Dienst ohne eine Prüfung weiternutzen.

Hohe Geldstrafen möglich

Das Unternehmen hat nun die Möglichkeit, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen oder könnte mit entsprechenden Änderungen die Bedenken der EU ausräumen. Findet sich keine einvernehmliche Lösung, könnte es für Meta theoretisch teuer werden.

Die EU-Kommission würde dann formell einen Verstoß feststellen und eine Strafe von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes verhängen. Auch tägliche Strafen wären möglich, um das US-Unternehmen zum Einlenken zu bewegen.

Mit Informationen von dpa und AFP

 

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Benjamin Lehmann schreibt für das Ressort Netzwelt der WirtschaftsRundschau. Mit seinem Fachwissen in digitalen Technologien und Internetkultur informiert er über aktuelle Trends und Innovationen und bietet den Lesern wertvolle Einblicke in die digitale Welt.
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