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Seit diesem Monat kann die neue Förderung für Elektroautos beantragt werden. Wie viel man bekommt, ist abhängig vom versteuerbaren Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder. Den vollen Betrag von 6.000 Euro für ein Elektroauto gibt es bei einem Einkommen von unter 45.000 Euro und mindestens zwei Kindern im Haushalt.
BR24-User „huey“ kommentierte diesbezüglich in den Kommentarspalten: „Die Förderung des Umstiegs auf E-Autos für die Menschen mit weniger Einkommen (häufig Pendler) kommt zur richtigen Zeit. Allerdings hätte ich sie auf europäische Produkte beschränkt. Wir sollten die chinesische Wirtschaft nicht auch noch subventionieren.“
BR24-User „Watdatdenn“ geht sogar noch einen Schritt weiter: „Ich bin auch der Meinung, dass es diese Förderung nur für Made-in-Germany-Autos geben sollte (…).“
So ist das bislang aber nicht vorgesehen – und rechtlich zumindest schwierig. Aber vorweg: Der Blick auf die europäische Ebene scheint vielversprechender.
Es fehlt nach wie vor an bezahlbaren deutschen Elektroautos
Zum einen ist die Frage zu klären: Gibt es überhaupt von deutschen Herstellern Autos, die für die neue Förderung und deren Zielgruppe infrage kommen? Bei unter 30.000 Euro Listenpreis werden laut einer ADAC-Vergleichsliste [externer Link] zumindest der elektrische Opel Corsa und der Mini Cooper E angeboten. Allerdings wird der Opel in Spanien gebaut und der elektrische Mini kommt sogar von noch weiter, nämlich aus China.
Immerhin der VW ID.3 ist das günstigste Auto, das in Zwickau gefertigt wird. Der neue VW ID.3 Neo startet bei einem Listenpreis von knapp 34.000 Euro. Der neue, günstigere ID. Polo, der im Sommer auf den Markt kommt, wird übrigens auch in Spanien gefertigt. Geld gibt es zudem für Plug-in-Hybride. Aber auch hier ist das Angebot an bezahlbaren Modellen deutscher Hersteller überschaubar.
Handelsrechtliche Beschränkungen
Ungeachtet des mangelnden Angebots gibt es aber auch handelsrechtliche Grenzen. So kommentierte BR24-User „Marsupilami98“ in einer Antwort auf „huey“: „Ihre Beschränkung ist rechtlich nicht so einfach. Zudem wäre dann auch der BMW aus den USA betroffen und etliche weitere Fahrzeuge europäischer Marken, die in China gebaut werden.“
Deutschland ist Gründungsmitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Deren oberstes Ziel ist der freie Welthandel, also der Abbau von Handelshemmnissen und eine Liberalisierung des Welthandels. Das widerspricht protektionistischen Maßnahmen wie der Förderung der heimischen Wirtschaft durch einseitige Verkaufshilfen.
Allerdings kann es Ausnahmen geben. So versucht die EU-Kommission gerade mit dem „Industrial Accelerator Act“, kurz IAA, bestimmte Industrien zu schützen, auch die Autoindustrie. So sollen künftig nur noch E-Autos staatlich gefördert werden, die zu einem gewissen Prozentsatz aus Teilen gefertigt werden, die in europäischen Werken produziert wurden. In den ersten Jahren sollen Batterien von der Beschränkung ausgeschlossen werden. Später soll es aber auch Grenzwerte für Akkus geben.
EU-Kommission rechtfertigt „Made in Europe“-Bevorzugung
Die „Made in EU“-Anforderungen schränken weder den Marktzugang noch die Auswahl der Verbraucher in ungerechtfertigter Weise ein, wie es in Brüssel heißt. Vielmehr stelle man sicher, dass das Geld der Steuerzahler den europäischen Unternehmen und Arbeitnehmern zugutekomme. Die EU halte weiterhin an ihren internationalen Abkommen fest, fügte eine Sprecherin auf BR24-Anfrage hinzu.
Die EU habe jedoch die Möglichkeit, ein Land von der Anerkennung der Gleichwertigkeit auszuschließen, falls dieses Land seine Verpflichtungen gegenüber der EU verletze, sowie um Abhängigkeiten oder sonstige Entwicklungen zu vermeiden, die die Versorgungssicherheit eines bestimmten Produkts gefährdeten. Unterstützung kommt vom Bundesverkehrsministerium. Die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen, also einer Bevorzugung von Modellen, die in der EU gefertigt wurden, könne in die Regelung aufgenommen werden, so eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage.
Ökonomen haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit
Der Direktor des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung und Wirtschaftsweise, Professor Gabriel Felbermayr, ist skeptisch. Seiner Meinung nach gilt ein Diskriminierungsverbot nach den WTO-Regeln auch für Kaufprämien oder Steuererleichterungen. Mit dem IAA schlage die EU einen weiteren Nagel in den Sarg der WTO, so Felbermayr zu BR24. Ob sich die Strategie der lokalen Präferenzregeln ökonomisch auszahle, sei indes höchst unsicher, fügt er hinzu.
Auch der stellvertretende Leiter des Ifo-Zentrums für Außenwirtschaft, Andreas Baur, hat seine Zweifel und verweist auf einen ähnlichen Fall. Das US-Gesetz „Inflation Reduction Act“ sah Vergünstigungen für in Amerika gebaute Elektroautos vor. China hat dagegen bei der WTO ein Streitbeilegungsverfahren angestrengt und vor kurzem Recht bekommen. Das bleibt allerdings ohne Folgen. Denn zum einen hat US-Präsident Donald Trump das Gesetz schon gekippt. Zudem haben die USA Berufung gegen das Urteil eingelegt – und haben es damit auf die lange Bank geschoben. Denn seit 2019 blockieren die Vereinigten Staaten das Berufungsgremium der WTO durch die Verweigerung der Neubesetzung von Richterstellen, doch das ist eine andere Geschichte.

