Kaum ein Vorhaben der Ampel-Koalition war so umstritten wie das sogenannte Heizungsgesetz: Die Bild-Zeitung sprach von „Habecks Heiz-Hammer“, für CDU und CSU wurde es zum Dauerbrenner im Bundestagswahlkampf. Folgerichtig haben Union und SPD im Koalitionsvertrag versprochen, das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung abzuschaffen und eine Regelung vorzulegen, die „technologieoffener, flexibler und einfacher“ ist.
Der schwarz-rote Entwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz setzt tatsächlich deutlich andere Akzente. Die Regelung, wonach neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen, entfällt. Stattdessen dürfen weiter Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, die einen schrittweise wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen müssen. Das gilt auch für die Zeit nach 2045, wenn Deutschland unter dem Strich keine klimaschädlichen Treibhausgase mehr ausstoßen soll.
„Handwerklich schwach“
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nahm bei der Vorstellung ihres Entwurfs nach dem Kabinettsbeschluss zwar nicht direkt Bezug auf die Regelung ihres Vorgängers. Sie betonte aber, dass damit künftig der „erzwungene Heizungsaustausch“ oder ein Verbot entfalle.
Um schnell zu liefern, haben die zuständigen Bundesministerien Wirtschaft sowie Bauen und Wohnen die neue Vorlage im Eiltempo erarbeitet. Nach Ansicht des Nationalen Normenkontrollrates merkt man das auch. Das unabhängige Expertengremium berät die Bundesregierung und setzt sich für bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung ein.
Sein Chef Lutz Goebel sprach in der „Bild“-Zeitung (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt) von einem der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“. Kaum verständlicher Text, mangelnde Praxistauglichkeit, Probleme bei der Umsetzung – so Goebels Vorwürfe. Der Rat fordert, das Gesetz nachzubessern, bevor es im Bundestag beschlossen wird. Das soll bis zur Sommerpause geschehen.
Rechtliche Bedenken
Die schwarz-rote Koalition hatte es offenbar so eilig, dass für die übliche Rechtsprüfung des Entwurfes durch das Bundesjustizministerium keine Zeit mehr blieb. Dabei gibt es rechtliche Bedenken, mit denen am Ende das Bundesverfassungsgericht befasst werden könnte. Karlsruhe hatte vor fünf Jahren erklärt, dass das Grundgesetz den Staat zum Klimaschutz verpflichte und dabei auf die Herstellung von Klimaneutralität ziele.
Ein Kurzgutachten der CDU-nahen Klimaunion kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist. Die Betriebszeit alter Heizkessel nicht länger zu beschränken, schafft demnach „eine strukturelle Regelungslücke“, die den zeitlich unbegrenzten Weiterbetrieb fossiler Bestandsheizungen über das verfassungsrechtlich gebotene Enddatum der Klimaneutralität (2045) hinaus ermögliche.
Unterschiedliche Reaktionen
Auch die Grünen im Bundestag sehen gute Aussichten für eine Klage gegen das schwarz-rote Heizungsgesetz, falls die Bundesregierung nicht nachsteuere. Der Umweltverband WWF nennt den geplanten zeitlich unbegrenzten Einbau von Gas- und Ölheizungen eine „klimapolitische Bankrotterklärung“.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lobt dagegen, dass das Gesetz Klarheit schaffe und den notwendigen Impuls für Gebäudesanierungen und Investitionen gebe. Allerdings mahnt auch der BDI eine Prüfung an, ob das Gesetz wirklich dazu beiträgt, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Im Streit über bezahlbares und klimafreundliches Heizen haben Union und Grüne also zwar die Rollen getauscht – ein Ende der Debatte ist aber auch mit dem jetzt vorgelegten schwarz-roten Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes nicht in Sicht.

