Auf dem Strommarkt ist einiges los. Das Heizungsgesetz wird reformiert, die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen steht auf der Kippe, im Sommer kommt es immer wieder zu negativen Strompreisen – und jetzt soll ab 1. Juni auch noch „Energy Sharing“ möglich werden. BR24 beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.
Was ist „Energy Sharing“ überhaupt? Was ändert sich ab 1. Juni?
Die Idee dahinter: Privatpersonen sollen stärker zu vollwertigen Strommarktteilnehmern werden. Fachleute sprechen von „Prosumern“ – also Produzenten und Konsumenten gleichzeitig. Ein Stück weit sind die allermeisten Solaranlagen-Besitzer das schon jetzt. Sie nutzen den eigenen Solarstrom selbst und speisen überschüssige Energie ins öffentliche Netz ein. Dafür bekommen sie eine Einspeisevergütung.
Neu ist ab Juni, dass Betreiber von Solaranlagen ihren überschüssigen Strom gezielt anderen zur Verfügung stellen können – etwa Nachbarn oder Familienmitgliedern, die in der Umgebung wohnen.
Für wen lohnt sich Energy Sharing?
Mittelfristig könnten sogenannte Bürgerstrom-Communities entstehen: Zusammenschlüsse vieler Solaranlagenbetreiber und Stromabnehmer, die ihren Strom gemeinsam organisieren. Je mehr Menschen beteiligt sind, desto wirtschaftlicher kann das Modell werden.
Deshalb, so glaubt Matthias Obermeier, Energieberater im Auftrag des Verbraucherservice Bayern, ist das Energy Sharing jetzt zu Beginn vor allem für Kommunen oder Unternehmen interessant, nicht so sehr für Privatpersonen.
Denn wer privat eine Solaranlage betreibt, der bekommt ohnehin die Einspeisevergütung. Das geht noch ohne Smartmeter und gesonderten Vertrag. Ein Sharing-Projekt einzurichten, ist dagegen durchaus bürokratischer Aufwand und auch nicht ganz umsonst, weil die Kosten für Umlagen und Netzentgelte weiterhin bestehen bleiben. Außerdem müssen Dienstleister dazwischengeschaltet werden.
Interessant kann das Modell beispielsweise für Gemeinden werden: Produziert eine Solaranlage auf dem Dach einer Turnhalle Strom, könnte das benachbarte Gemeindezentrum direkt davon profitieren.
Welche Voraussetzungen müssen für das Sharing gegeben sein?
Wichtig ist: Energy Sharing funktioniert kaufmännisch, nicht physikalisch. Der Strom fließt also weiterhin über das öffentliche Netz, es wird keine direkte Leitung zwischen zwei Häusern gelegt. Stattdessen schließen die Beteiligten Verträge miteinander.
Damit also der kaufmännische Strom tatsächlich vergünstigt bei den Nachbarn ankommt, benötigen beide Parteien ein Smartmeter, auch das kostet im Unterhalt Geld. Und die beiden müssen sich im Gebiet desselben Stromnetzbetreibers befinden – der ist von nun an nämlich verpflichtet, das zu ermöglichen. Ab 2028 soll dann auch deutschlandweit geshared werden können.
Wie viel Geldvorteil kann Energy Sharing tatsächlich bringen?
Wie viel Geld beim Sharing wirklich gespart werden kann, hängt sowohl vom Stromtarif des Empfängers ab, als auch von der Höhe der Einspeisevergütung für den Anbieter.
Ein Beispiel: Anneliese bekommt die aktuellen 7,78 Cent pro kWh Einspeisevergütung. Ihre Lieblingsnachbarin Berta bezahlt für ihren Strom 40 Cent pro kWh. Von Bertas 40 Cent gehen 23,9 Cent für Steuern, Umlagen und Netzentgelte ab (externer Link).
Damit Anneliese mehr Geld für ihren Strom bekommt als durch die Einspeisevergütung, müsste sie mindestens 8 Cent von Berta verlangen. Damit Berta durch Stromsharing weniger bezahlt als für den fixen Stromtarif vom Anbieter, dürfte sie höchstens 16 Cent an Anneliese zahlen müssen. Das heißt: Damit Anneliese etwas verdient und Berta weniger für ihren Strom zahlt, müssten die beiden sich bei einem Preis zwischen 8 und 16 Cent je kWh treffen.
Wichtig:
- Davon wird noch das Honorar für den zwischengeschalteten Dienstleister abgezogen für seinen bürokratischen Aufwand.
- Berta bekommt diesen günstigeren Strom nur, wenn Anneliese wirklich zu viel hat und ihren überschüssigen Strom einspeist. Nachts und im Winter zahlt Berta weiterhin 40 Cent.
- Außerdem ist Bertas Stromtarif in diesem Beispiel vergleichsweise teuer angesetzt. Zahlt Berta weniger, dann reduziert sich auch der Gewinnspielraum für beide Seiten entsprechend.
- Das Gleiche gilt bei Anneliese: Ihre Einspeisevergütung ist höher, je älter ihre Solaranlage ist.
Energy Sharing: Ja oder Nein?
„Wir gehen davon aus, dass es zu Beginn eher schleppend in Gang kommt“, prognostiziert Matthias Obermeier vom Verbraucherservice Bayern. So richtig interessant wird das Sharing für Privatpersonen voraussichtlich dann, wenn sie nach 20 Nutzungsjahren aus der EEG-Vergütung rausfallen und keine Einspeisevergütung mehr bekommen.
Zumal sich um dieses Thema herum auch erstmal ein Netzwerk aus Dienstleistern bilden müsse, so Obermeiers Einschätzung. Wer das trotzdem für sich in Erwägung zieht, dem empfiehlt er, sich vorher unabhängig beraten zu lassen.

