Jimi Hendrix, David Gilmour von Pink Floyd, Ritchie Blackmore von Deep Purple, Blues-Legenden wie Eric Clapton oder Stevie Ray Vaughan, und und und. Die Liste von berühmten Gitarristen, die als zentrales Werkzeug eine Fender Stratocaster spielten und spielen, ist nahezu endlos.
Seit 1954 bietet der Hersteller aus Südkalifornien sein wichtigstes Modell in immer neuen Varianten an, wobei zwar Farbe und Materialien sich ändern, aber die Grundform unverändert blieb: Merkmale sind beispielsweise ein geschwungener Korpus mit einer Art Horn auf der Oberseite, ein eingeschraubter Hals und eine markante Kopfplatte. Letztere war schon bisher als besonderes Charakteristikum urheberrechtlich geschützt.
Urteil aus Düsseldorf sorgt für Aufregung
Auf dem Weltmarkt für Gitarren gibt es neben den Produkten von Fender allerdings auch unzählige Instrumente, die das Stratocaster-Modell zumindest in Teilen imitieren oder gleich komplett kopieren. Dem will das US-Unternehmen verstärkt Einhalt gebieten. Grundlage ist eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (externer Link). Dort hatte Fender einen chinesischen Hersteller verklagt, der billige Stratocaster-Kopien über Online-Plattformen nach Europa geliefert hatte.
Eine Gitarre als Kunstwerk
Das Gericht gab Fender recht und urteilte, die Form der Stratocaster sei ein Werk der angewandten Kunst, das in Deutschland und der Europäischen Union urheberrechtlich geschützt sei. Seither gingen bei zahlreichen weiteren Herstellern und Händlern Abmahn-Schreiben der Fender-Anwälte ein. Eines davon liegt dem BR vor. Darin heißt es, die Mandantin Fender „ist entschlossen, ihre Rechte geltend zu machen, und wird diese konsequent durchsetzen, um den Markt frei von rechtsverletzenden Kopien der ‚Stratocaster‘-Korpusform zu halten.“ Der Bau und der Vertrieb von Stratocaster-ähnlichen Modellen sei zu unterlassen. Große deutsche Händler wie Thomann oder Music Store Professional wollten sich dazu nicht äußern. Auch sie haben günstige Modelle im Stil der Stratocaster im Sortiment, teils auch über ihre Eigenmarken.
Es wird aber erwartet, dass es die betroffenen Firmen auf Klagen von Fender ankommen lassen. Sie könnten sich zum Beispiel auf eine Entscheidung des US-Patenamtes aus dem Jahr 2009 berufen. Dieses hatte erklärt, die Grundformen der Stratocaster und weiterer ikonischer Fender-Modelle seien mittlerweile kulturelles Allgemeingut.
Echte juristische Auseinandersetzung fehlt noch
In zahlreichen juristischen Foren wird inzwischen über die Auswirkungen und die Reichweite der Entscheidung der Düsseldorfer Richter diskutiert. Wichtig dabei: Es handelt sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil. So waren vor Gericht nur Vertreter des Klägers Fender erscheinen, nicht aber des beklagten chinesischen Anbieters Yiwu Philharmonic Musical Instruments. Deswegen übernahm das Gericht die Argumentation von Fender. In den kommenden Monaten könnte es nun zu juristischen Auseinandersetzungen mit Herstellern oder Händlern kommen, die sich tatsächlich mit Juristen und Argumenten gegen Fender zur Wehr setzen. Der Ausgang solcher Prozesse gilt als völlig offen.
Boykottaufrufe im Internet
In der Musiker-Community sorgt das Vorgehen von Fender gegen Konkurrenten für emotionale Diskussionen. So gibt es durchaus Stimmen, die auf der Seite des US-Herstellers stehen. Es überwiegt allerdings die Kritik. So gehe Fender nicht nur gegen Billig-Plagiate von manchmal zweifelhafter Qualität vor, sondern auch gegen renommierte Manufakturen, die in aufwändiger Handarbeit hochwertige Instrumente in kleinen Stückzahlen produzieren und eigentlich keine wirtschaftliche Konkurrenz für den Branchenriesen Fender seien.
Diese Kritik reicht hin bis zu Boykottaufrufen gegen Fender. Andere verweisen auf den zweiten großen US-Hersteller Gibson. Auch dieser war in der Vergangenheit gegen Wettbewerber vorgegangen, zum Beispiel den deutschen Hersteller Warwick und dessen Marke Framus, konnte sich aber nicht durchsetzen.

