Wer Henning L. an diesem Verhandlungstag zuhört, der bekommt den Eindruck, der Diesel-Skandal habe sich bei Audi regelrecht „angeschlichen“. Immer wieder spricht der Fachmann für Abgasnachbehandlung, der seit Ende der 90er Jahre am Audi-Standort in Neckarsulm tätig ist, von „schleichenden Prozessen“. Als „schleichend“ beschreibt L. nach seiner Wahrnehmung etwa den Weg bis hin zum Einsatz einer illegalen Abschalteinrichtung in Diesel-Motoren des Audi-Konzerns.
Besonders detailliert erinnert L. die Jahre 2008 und 2009. Im Audi-Konzern arbeiten die Diesel-Entwickler da gerade an einem Problem, das es in den Motoren mit sogenannten SCR-Katalysatoren gibt: Diese Katalysatoren reinigen die Abgase mit einer Harnstofflösung („AdBlue“) und können den Stickstoff-Ausstoß der Fahrzeuge deutlich senken. Die „AdBlue“-Lösung wird dabei aus einem separaten Tank dem Abgasreinigungstrakt zugeführt.
„In der Abteilung war klar, wir waren nicht sauber“
Um deutlich sauberer unterwegs zu sein, wird eine bestimmte Menge an „AdBlue“ benötigt. Und dafür braucht es einen entsprechend großen Tank für die Harnstofflösung. Ein Spannungsfeld für die Motorenentwickler.
Damit sie dieses Problem in den Griff bekommt, fällt in der Abteilung von Henning L. die Entscheidung, den „AdBlue“-Ausstoß zu deckeln – mit Hilfe einer entsprechenden Programmierung der Motorsteuerungssoftware. Sie wechselt vom sogenannten „Online“- in den „Speicherbetrieb“ und drosselt so den „AdBlue“-Verbrauch. Behörden werden unter anderem diese Funktion Jahre später als illegal einstufen. „Es war in der Abteilung klar, dass wir nicht sauber waren“, sagt L. rückblickend.
Illegale Abschalteinrichtungen – Schweigen als Zustimmung
Richter Andreas Bayer hakt nach, will wissen, ob und vor allem wie das „nach oben“ kommuniziert worden sei. L. berichtet über E-Mails, die an Vorgesetzte gegangen seien. Darin seien die Probleme und „Lösungsansätze“ geschildert worden. Eine Rückmeldung habe es dazu nicht gegeben und wenn, dann sei sie unverbindlich gewesen.
Dieses von ihm so interpretierte Schweigen habe er als Zustimmung gedeutet. Irgendwann sei für L. der Punkt erreicht gewesen, wo er sich zurückgezogen habe. Der Zug sei unterwegs gewesen, „er hatte den Bahnhof verlassen und war nicht mehr aufzuhalten“.
„Chefs wollen Lösungen und keine Probleme“, sagt L. – um dann zu ergänzen: „intelligente Lösungen“. An dieser Stelle schmunzelt L. hörbar. An diese Formulierung habe er zuletzt wieder denken müssen, als er gehört habe, es gebe nach Angaben von VW-Vorstandschef Oliver Blume in der aktuellen Krise des Konzerns ebenfalls „intelligente Lösungen“.
„Gänsehaut“-Unternehmenskultur bei Audi unter Ex-Chef Winterkorn
Schonungslos schildert L. schließlich die Unternehmenskultur, wie sie in der damaligen Zeit unter dem früheren Audi- und VW-Chef Martin Winterkorn geherrscht habe. Vor dem Produktionsstart neuer Modelle seien bestehende Probleme mit der Konzernspitze am so genannten „Schadenstisch“ diskutiert worden, in der Regel früh am Morgen, Start um 7.00 Uhr.
Diese Termine habe L. als „Inquisition“ und als „Hinrichtungsspektakel“ wahrgenommen. Besonders in Erinnerung geblieben sei ihm ein Mitarbeiter, den L. als „Wiederholungstäter“ bezeichnet. Dieser habe in dem Gremium berichtet, ein bereits bekanntes Problem mit einer Fernbedienung sei beim Nachfolgemodell erneut aufgetreten. „Der ist richtig rundgemacht worden. Winterkorn hat sich in Rage geredet. Ich bekomme jetzt noch Gänsehaut, wenn ich daran denke“, sagte L.. Am „Schadenstisch“ über Lösungsansätze wie eine Abschalteinrichtung zu sprechen, den Mut dazu könne er sich nicht vorstellen.
Vier Angeklagte und noch ein langer Prozess
Im bereits zweiten Prozess am Landgericht München rund um den Diesel-Skandal bei Audi sind vier frühere Konzern-Manager angeklagt, darunter die beiden Ex-Entwicklungsvorstände Ulrich Hackenberg und Stefan Knirsch. Das Verfahren hat im Februar begonnen, ein Ende ist nicht absehbar. Im ersten Audi-Verfahren hat die gleiche Kammer unter anderem den früheren Vorstandschef Rupert Stadler 2023 zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Für Henning. L. persönlich ist die juristische Aufarbeitung des Diesel-Skandals ebenfalls erledigt. Die Kammer hat sein Verfahren gegen Geldauflage eingestellt. Weil er gesundheitlich angeschlagen ist, muss sich Martin Winterkorn momentan keinem Gerichtsprozess stellen. Das Landgericht Braunschweig hat das Verfahren vorläufig eingestellt.

