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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > EU-Strafe: Milka-Hersteller hat Schokolade illegal verteuert
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EU-Strafe: Milka-Hersteller hat Schokolade illegal verteuert

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 29. Mai 2024 08:54
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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Der Lebensmittelriese Mondelez hat jahrelang den Wettbewerb verzerrt und seine Produkte künstlich verteuert. Die EU-Kommission verhängt deshalb eine Strafe in Höhe von 337,5 Millionen Euro gegen den Konzern, wie die Wettbewerbshüter mitteilten. Es ist die höchste bislang verhängte Strafe der EU-Kommission gegen einen Lebensmittelkonzern – und sie gehört zu den zehn höchsten Strafen insgesamt.

Inhaltsübersicht
Schokolade im EU-Ausland womöglich billigerSchokolade: In manchen Ländern 40 Prozent teurerVerbraucherschützer: Mondelez-Verhalten nicht hinnehmbar

Schokolade im EU-Ausland womöglich billiger

Unter anderem hat Mondelez nach Angaben der EU-Kommission verhindert, dass Schokolade in Deutschland – wo die Preise günstiger sind als in anderen EU-Ländern wie etwa Österreich und Belgien – eingekauft und in anderen Ländern weiterverkauft wird. Nachdem diese illegale Praktik aufgedeckt wurde, dürften die Mondelez-Produkte in anderen Ländern teilweise billiger zu haben sein, nicht aber hier in Deutschland, weil hier eben die Schokolade bereits vergleichsweise günstig ist.

Preise für Mondelez-Produkte waren in manchen EU-Staaten also spürbar teurer, als wenn ein ehrlicher Wettbewerb stattgefunden hätte. Mondelez stellt eine Reihe bekannter Produkte her, darunter „Milka-Schokolade“, „Toblerone“, „Daim“, „Oreo“, „Mikado“, „Philadelphia“ und „Tuc“. Im Januar 2021 hatte die EU-Kommission ein offizielles Verfahren eröffnet. Jetzt liegt das Ergebnis vor: Mondelez sei an 22 wettbewerbswidrigen Vereinbarungen oder abgestimmten Verhaltensweisen beteiligt gewesen.

Schokolade: In manchen Ländern 40 Prozent teurer

Konkret sei der Handel mit Schokolade, Keksen und Kaffee-Produkten eingeschränkt worden, so die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. „Die Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten liegen zwischen zehn und 40 Prozent, manchmal sogar darüber.“

Die Firma, deren Europa-Zentrale sich in der Schweiz befindet, teilte in einer Stellungnahme mit, es habe sich bei den von der EU-Kommission kritisierten Praktiken um Einzelfälle gehandelt, die länger zurücklägen, und meist um Geschäfte mit Zwischenhändlern. „Dies macht nur einen sehr geringen Teil des europäischen Geschäfts von Mondelez International aus“, teilte das Unternehmen mit. Die Firma lege höchsten Wert darauf, Regularien einzuhalten und habe ihre internen Prozesse dahingehend auch verschärft.

Nach Angaben der Kommission gab es etwa eine Vereinbarung, die angeordnet habe, dass Kunden von Mondelez für Ausfuhren höhere Preise hätten verlangen müssen als für Inlandsverkäufe. „Diese Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen fanden zwischen 2012 und 2019 statt und betrafen alle EU-Märkte“, hieß es in einer Mitteilung. „Durch diese illegalen Praktiken konnte Mondelez weiterhin höhere Preise für seine eigenen Produkte verlangen, was letztlich zum Nachteil der Verbraucher in der EU war“, so die EU-Kommission.

Verbraucherschützer: Mondelez-Verhalten nicht hinnehmbar

Unterstützung bekommt die EU-Kommission von der europäischen Verbraucherschutzorganisation „Beuc“. „Es ist unfair und schlichtweg falsch, wenn Verbraucher in einigen EU-Ländern aufgrund des illegalen Verhaltens eines Unternehmens mehr für ihre Schokolade, Kekse und ihren Kaffee bezahlen müssen als in anderen Ländern“, sagte Beuc-Generaldirektorin Monique Goyens. Beuc begrüße daher nachdrücklich das Vorgehen der Kommission.

Unternehmen wie Mondelez hätten enorme Vorteile durch den freien Handel im EU-Binnenmarkt. Es sei daher nicht hinnehmbar, dass die Verbraucher wegen künstlicher Handelshemmnisse nicht in den Genuss dieser Vorteile kämen.

Eigentlich sollte die Strafe noch höher ausfallen – weil Mondelez aber mit der EU-Kommission zusammengearbeitet und seine Verantwortung ausdrücklich anerkannt habe, seien dem Unternehmen 15 Prozent der Geldbuße erlassen worden, so die Wettbewerbshüter.

Mit Informationen von dpa

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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