Die Rechteinhaber der Musik von Elvis Presley haben Berichten mehrere US-Medien zufolge das KI-Unternehmen Anthropic verklagt. Der Vorwurf: die Entwicklerfirma hinter dem Chatbot Claude soll mehr als 270 Lieder Presleys eingespeist haben, um ihre KI-Modelle zu trainieren. Und das ohne Zustimmung der Verwalter des musikalischen Erbes des King of Rock’n’Roll.
Über 41 Millionen Dollar Schadensersatz gefordert
Die in Kalifornien eingereichte Klage fordere für die Urheberrechtsverletzungen Schadenersatz in einer Gesamthöhe von mehr als 41 Millionen US-Dollar (36,6 Millionen Euro) bzw. 150.000 Dollar pro Song, so berichtet die „New York Times“. Dazu zählen ikonische Hits wie „Can’t Help Falling in Love“, „A Little Less Conversation“ und „Return To Sender“.
Die Verwalter von Presleys Musik werfen Anthropic außerdem vor, Maßnahmen zum Schutz der Musik umgangen und Copyright-Informationen aus den Liedern entfernt oder verändert zu haben. Anthropic äußerte sich auf dpa-Anfrage zunächst nicht zu den Vorwürfen, teilte der „New York Times“ aber am Sonntag mit, dass das Unternehmen den Vorwürfen widerspreche und beabsichtigte, sich gegen die Klage zu verteidigen.
KI-Firmen nutzen urheberrechtlich geschütztes Material, um ihre Modelle zu trainieren
Nicht zum ersten Mal verklagen Musiklabels KI-Unternehmen wegen Diebstahls und Urheberrechtsverletzungen. Bei der jüngsten Klage handele es sich allerdings um das hochkarätigste juristische Vorgehen, das jemals im Namen eines einzelnen Musikers eingeleitet wurde, schreibt das „Billboard Magazin“, immerhin gehe es mit Elvis um den „berühmtesten Musikkünstler aller Zeiten“.
Auch andere Firmen wie etwa ChatGPT-Entwickler OpenAI sehen sich Vorwürfen und Klagen ausgesetzt, die die Entwicklung ihrer KI-Modelle betreffen. Die Programme müssen zunächst mit Millionen von Daten aus Büchern, Internet oder anderen Quellen trainiert werden, um auf dieser Grundlage möglichst genaue Antworten berechnen zu können.
OpenAI muss sich vor dem Münchner Landgericht verantworten
Im November vergangenen Jahres entschied das Landgericht München beispielsweise in einem weltweit aufsehenerregenden Prozess zugunsten der GEMA, die gefordert hatte, dass der KI-Entwickler nicht ohne Lizenz Songtexte nutzen darf. Ebenfalls am Landgericht München sind außerdem noch zwei weitere Klagen gegen OpenAI offen, in dem es um die nicht-autorisierte Verwendung von Bildmaterial aus Kinderbüchern geht.
Viele Rechtsfragen in diesem Zusammenhang sind heute noch ungeklärt. KI-Firmen wie Anthropic oder OpenAI argumentieren vor Gericht zumeist, dass der Grundsatz von „Fair Use“ (faire Nutzung) die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte abdecke, da in der Folge etwas Neues entstehe.

