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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Antragsstopp bei Wärmepumpen-Förderung – das ändert sich
Wirtschaft

Antragsstopp bei Wärmepumpen-Förderung – das ändert sich

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 9. Juli 2026 14:47
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Das Gebäudemodernisierungsgesetz – vielen eher als neues Heizungsgesetz bekannt – ist noch lange nicht in trockenen Tüchern. Unter anderem will es die Fraktion der Linken im Bundestag stoppen. Trotzdem kommt der Geist dieses Gesetzes schon mal zum Tragen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat nämlich vorab neue Regeln bei der Förderung klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen genehmigt. Das ist eine reine Verwaltungsentscheidung und kein Gesetz. Die Wirkung zeigt sich trotzdem sofort.

Inhaltsübersicht
Förderung wurde unmittelbar gestopptWas passiert mit bereits laufenden Anträgen?Wo gekürzt wirdEs kann für Wärmepumpen auch mehr gebenWas man jetzt tun sollteWird alles noch komplizierter?

Förderung wurde unmittelbar gestoppt

Schon jetzt können im Prinzip keine Anträge mehr zu den bisherigen Konditionen gestellt werden. Offiziell begründet wird der schnelle Stopp, der bis zum 20. Juli gilt, mit notwendigen technischen Anpassungen bei der KfW-Förderbank und dem Bundesamt BAFA. Das Portal soll am 21. Juli wieder geöffnet werden. Neue Anträge können dann aber nur noch zu den geänderten Bedingungen gestellt werden.

Was passiert mit bereits laufenden Anträgen?

Wer das komplizierte Wärmepumpen-Prozedere bereits angestoßen hat, kann sich zurücklehnen. Knackpunkt ist die sogenannte Bestätigung zum Antrag (kurz: BzA). Das ist jenes Dokument, das ein Heizungsfachbetrieb erstellt und damit bestätigt, dass bei dem Projekt alles passt. Nur damit kann überhaupt ein Antrag gestellt werden. In drei Fällen wird nun die Förderung noch zu den alten und damit teils deutlich besseren Konditionen angestoßen.

  • Man hat schon eine gültige BzA, aber noch keinen Antrag eingereicht. Der kann bis 20. Juli noch zu den alten Bedingungen eingereicht werden.
  • Der Antrag ist schon eingereicht worden, aber es gab noch keine Zusage. KfW beziehungsweise BAFA prüfen weiter nach den bisherigen Regeln.
  • Man hat eine Förderzusage: Die bleibt auf alle Fälle unverändert gültig.

Wo gekürzt wird

Für Wärmepumpen und anderen klimafreundlichen Heizungen gibt es insgesamt weniger Geld. Die Bundesregierung will hier bis 2030 2,1 Milliarden Euro einsparen. Erreicht werden soll das unter anderem indem der maximale Förderbetrag sinkt, zunächst von 30.000 auf 28.000 Euro. Danach geht es halbjährlich um 750 Euro nach unten. Hausbesitzer sollten also ihre Projekte möglichst nicht verschleppen – das kostet bares Geld.

Außerdem werden Einzel-Posten zusammengestrichen. Künftig gibt es einen geringeren sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus, der anfällt, wenn etwa jemand seine alte Öl-Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt. Der Zuschuss für natürliche Kältemittel (Fachbegriff: Effizienzbonus) fällt komplett weg.

Es kann für Wärmepumpen auch mehr geben

Das Einkommen der Antragssteller soll künftig eine größere Rolle spielen. Wer über 40.000 Euro verfügbares Jahreseinkommen bezieht, bekam bisher keinen sogenannten Einkommensbonus. Diese Grenze wird auf 50.000 angehoben. Haushalte mit niedrigen Einkommen unter 30.000 Euro bekommen fortan sogar einen höheren zusätzlichen Zuschuss von 40 Prozent (bisher nur 30 Prozent). Neu außerdem: Für minderjährige Kinder im Haushalt sinkt das angerechnete Einkommen um einmalig 10.000 Euro (egal ob ein oder mehrere Kinder).

Was man jetzt tun sollte

Im Prinzip gibt es zwei Szenarien: Im ersten hat man schon eine Bestätigung zum Antrag und sollte nun Gas geben. Nur wer den Antrag bis 20. Juli einreicht, bekommt noch die alten, meist günstigeren Konditionen. Manche Haushalte mit niedrigen Einkommen können sich dagegen Zeit lassen, sie können unter Umständen von den Neuerungen profitieren. Zweites Szenario: Man steht noch ganz am Anfang und muss nun bis 21. Juli warten, um einen Antrag zu stellen – aber dann eben zu den neuen Bedingungen.

Wird alles noch komplizierter?

Grundsätzlich nicht. Das Antragsprozedere bleibt im Wesentlichen gleich. Also: Fachbetrieb beauftragen, Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen, im Portal einreichen, Zusage abwarten, Umsetzung innerhalb von 36 Monaten und Nachweise an die KfW schicken. Allerdings wird die Förderung feingliedriger. Gerade beim Einkommen gibt es mehr Differenzierung. Und auch, dass der maximale Förderbetrag demnächst alle halbe Jahre sinken wird, macht es insgesamt verwirrender. Zusammenfassend gilt: Eine Wärmepumpen-Förderung ist nach wie vor kein Kinderspiel.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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