Anlässlich der geplanten Rentenreform fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge (bAV) für alle, finanziert auch von den Arbeitgebern. Am Dienstag sollen die Empfehlungen der Rentenkommission offiziell vorgestellt werden. Eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge findet sich dort, nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios, jedoch nicht wieder. Doch wie funktioniert die bAV – verpflichtend oder nicht – und für wen lohnt sie sich?
Was ist eine Betriebsrente?
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine zusätzliche Rente, die über den Arbeitgeber organisiert wird. Sie soll die gesetzliche Rente ergänzen und das Einkommen im Alter verbessern.
Wie ist die Betriebsrente aufgebaut?
Meist läuft die Finanzierung über Entgeltumwandlung: Das heißt, Beschäftigte wandeln einen Teil ihres Bruttogehalts in Beiträge zur Altersvorsorge um. Seit 2019 muss der Arbeitgeber auf diese Beiträge mindestens 15 Prozent drauflegen. In vielen größeren Betrieben regeln Tarifverträge, wie hoch die Zuschüsse ausfallen.
Wie wird das Geld angelegt?
Der Arbeitgeber schließt häufig Verträge mit Lebensversicherern oder Pensionsfonds. „Die legen das schon so an, dass auch ein Plus dabei rauskommt, aber es sind keine zehn Prozent, sondern wenn es blöd läuft, vielleicht 1,5 oder zwei Prozent. Das ist immer noch besser als nichts, aber große Rendite gibt es dann nicht“, so DGB-Rentenexperte Andreas Schmal.
Was passiert mit der Betriebsrente bei Insolvenz des Betriebs?
Grundsätzlich haften Arbeitgeber und Pensionsfonds oder Lebensversicherer für die Zusagen aus der bAV. Werden sowohl Pensionsfonds als auch Arbeitgeber insolvent, greift der Pensions-Sicherungs-Verein ein. „Das ist eine Selbsthilfeeinrichtung mit über 100.000 Arbeitgebern, die alle betriebliche Altersversorgung versprechen und sich gegenseitig versprechen, hinterher etwaige Schäden zu tragen“, sagt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba). Garantien wie diese sollen Verluste verhindern, mindern aber die Rendite.
Was gilt bei Jobwechsel?
Der bereits erworbene Anspruch bleibt in der Regel erhalten, eigene Einzahlungen verfallen nicht. Oft können laufende Verträge zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden, allerdings nicht immer zu denselben Konditionen. Wer jedoch häufig Job, Branche oder Beschäftigungs-Status wechselt, für den ist die betriebliche Altersversorgung „in aller Regel nicht die beste Wahl der Vorsorge“, so Stiefermann.
Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?
Laut einer Studie im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums wird etwa jede zweite Person später eine Betriebsrente erhalten, dieser Wert stagniert seit 20 Jahren. In großen Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten sind rund 86 Prozent in der bAV, in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten nur etwa 25 Prozent.
Seit 2019 haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung mit mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss. Das greift aber nur, wenn die Beschäftigten es aktiv einfordern; eine Pflicht, von sich aus ein Angebot zu machen, haben Arbeitgeber bisher nicht. Höhere Zuschüsse sind freiwillig – außer Tarifverträge legen mehr fest.
Wie wird die Betriebsrente versteuert?
Beiträge aus der Entgeltumwandlung werden aus dem Bruttolohn gezahlt. Das senkt im Erwerbsleben Steuern und Sozialabgaben. Im Alter wird die Betriebsrente dann versteuert, außerdem fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Unterm Strich könne das dennoch vorteilhaft sein, so Stiefermann. Denn im Ruhestand sind die Einkommen – und damit die Steuersätze – meist niedriger und es werden keine Rentenversicherungsbeiträge mehr fällig.
Für wen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
Klar ist: Wenn der Arbeitgeber einen großen Teil oder alles bezahlt, ist die betriebliche Altersvorsorge in der Regel sinnvoll – wer ablehnt, verschenkt Geld. Finanziert man den Großteil selbst, sollte man genauer hinschauen, ob es sich wirklich lohnt, so Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Grundsätzlich gilt: Jede Altersvorsorge bedeutet Verzicht im Hier und Jetzt. Laut DGB-Experten Schmal gäbe es „viele Leute, die sagen: Ich kann mir nicht mal die Entgeltumwandlung leisten. Egal ob mir der Arbeitgeber 15 Prozent, 30 Prozent, oder 50 Prozent dazuzahlt.“
Für Schmal ist vor allem der Spareffekt wichtig. „Der große Vorteil ist, wenn man mal ehrlich ist, man gibt das Geld nicht aus, wenn es an die Versicherung läuft“. Gleichzeitig kritisiert die Verbraucherzentrale: Das Geld ist oft lange gebunden, vorzeitig kommt man nur schwer ran. Verträge sind komplex, Fallstricke möglich. Deswegen lohne sich die bAV nur in bestimmten Fällen – eine individuelle Prüfung ist wichtig.
Umso wichtiger ist es, früh zu klären: Wie möchte ich im Alter leben, wie viel Geld habe ich voraussichtlich zur Verfügung – und wie viel benötige ich? Nur wer das weiß, kann entscheiden, ob und welche betriebliche Altersvorsorge in Frage kommt.

