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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Hitze im Büro: Welche Rechte haben Beschäftigte?
Wissen

Hitze im Büro: Welche Rechte haben Beschäftigte?

Michael Farber
Zuletzt aktualisert 22. Juni 2026 16:47
Von Michael Farber
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4 min. Lesezeit
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Wenn draußen die Sonne brennt und das Thermometer steigt, wird es auch drinnen schnell unangenehm heiß. Viele wünschen sich dann Hitzefrei – wie früher in der Schule. Im Arbeitsleben sieht das aber anders aus: Ein gesetzlicher Anspruch auf Hitzefrei besteht nämlich nicht. Trotzdem gibt es klare Vorgaben, was Arbeitgeber tun sollten, wenn die Raumtemperatur zu hoch wird. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) (externer Link) zeigen, ab wann welche Maßnahmen nötig sind.

Inhaltsübersicht
Hitze am Arbeitsplatz: Was Arbeitgeber ab 26 Grad tun solltenPflichtmaßnahmen ab 30 Grad: Was im Büro passieren mussZu heiß zum Arbeiten: Ab 35 Grad ist Schluss – fast immerHitze-Risiko für Schwangere und Ältere: Was gilt am Arbeitsplatz?Klimaanlage im Büro? So vermeiden Sie Fehler beim KühlenRaumtemperatur richtig messen: Das sagt die ArbeitsstättenregelWenn der Chef nichts tut: Rechte von Beschäftigten bei Hitze

Hitze am Arbeitsplatz: Was Arbeitgeber ab 26 Grad tun sollten

Schon ab 26 Grad Raumtemperatur empfiehlt die ASR erste Maßnahmen – vor allem dann, wenn zusätzliche Belastungen wie direkte Sonneneinstrahlung, körperliche Arbeit, gesundheitliche Einschränkungen oder das Tragen von Schutzkleidung vorliegen. Empfohlen werden unter anderem Sonnenschutzsysteme wie Außenjalousien, frühzeitiges Lüften, flexible Arbeitszeiten sowie das Bereitstellen geeigneter Getränke. Auch gelockerte Kleidervorgaben können helfen.

Pflichtmaßnahmen ab 30 Grad: Was im Büro passieren muss

Wenn die Raumtemperatur über 30 Grad steigt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, aktiv zu werden. Die ASR schreiben vor, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Belastung zu verringern – etwa durch zusätzliche Pausen, weniger körperliche Arbeit, Ventilatoren oder das Ausschalten nicht benötigter Geräte, die Wärme erzeugen. Einen Anspruch auf eine Klimaanlage gibt es zwar nicht, aber der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Arbeit bei Hitze trotzdem zumutbar bleibt.

Zu heiß zum Arbeiten: Ab 35 Grad ist Schluss – fast immer

Bei Temperaturen über 35 Grad im Raum gilt der Arbeitsplatz ohne spezielle technische Maßnahmen grundsätzlich als ungeeignet. Nur wenn Einrichtungen wie Luftduschen, Wasserschleier oder andere wirksame Kühlmethoden vorhanden sind, darf weitergearbeitet werden. Andernfalls kann die zuständige Gewerbeaufsicht Maßnahmen anordnen – bis hin zur Stilllegung von Maschinen oder Anlagen.

Hitze-Risiko für Schwangere und Ältere: Was gilt am Arbeitsplatz?

Schon ab 26 Grad kann es für bestimmte Gruppen kritisch werden – etwa für Schwangere, ältere Beschäftigte oder Menschen mit Vorerkrankungen. Auch wer schwere körperliche Arbeit verrichtet oder Schutzkleidung tragen muss, ist besonders gefährdet. Arbeitgeber sollten hier individuelle Lösungen anbieten – etwa mehr Pausen, leichtere Tätigkeiten oder kühlere Räume.

Klimaanlage im Büro? So vermeiden Sie Fehler beim Kühlen

Klimaanlagen können die Hitze im Büro spürbar mildern, aber nur, wenn sie richtig eingestellt sind. Der TÜV-Verband rät, die Temperatur nicht mehr als sechs Grad unter die Außentemperatur zu senken, sonst drohen Kreislaufprobleme oder Erkältungen. Auch Ventilatoren sollten so stehen, dass keine Zugluft entsteht. Eiskalte Getränke sind ebenfalls kontraproduktiv: Der Körper muss sie erst auf Körpertemperatur bringen – das kostet Energie.

Raumtemperatur richtig messen: Das sagt die Arbeitsstättenregel

Damit die Temperatur richtig eingeschätzt wird, sollte sie an der passenden Stelle gemessen werden: bei sitzender Arbeit etwa 60 Zentimeter über dem Boden, bei stehender Arbeit rund 1,10 Meter. Je nach Situation kann es sinnvoll sein, die Temperatur stündlich zu kontrollieren.

Wenn der Chef nichts tut: Rechte von Beschäftigten bei Hitze

Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Beschäftigte auch bei Hitze gesund und sicher arbeiten können. Wenn sie das nicht tun, können Mitarbeitende den Betriebsrat einschalten. Der kann darauf hinwirken, dass Hitze-Regeln in Betriebsvereinbarungen aufgenommen werden. Auch die Gewerbeaufsicht kann bei Problemen helfen. Am Ende liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber – der dabei aber den Betriebsrat mit einbeziehen muss.

 

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Von Michael Farber
Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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