Kurz vor der geplanten Schließung des Playmobil-Werks in Dietenhofen (Lkr. Ansbach) Ende Juni ließ der Hersteller der Spielfiguren, die Horst Brandstätter Group, den rund 350 Beschäftigten ein Schreiben zukommen. Inhalt: Sie seien mit sofortiger Wirkung freigestellt – unter Lohnfortzahlung. Der damalige Betriebsrat Willi Wening moniert nun aber, dass er seit Monaten quasi kein Geld mehr bekommen habe. Sein Noch-Arbeitgeber weist die Darstellung als unvollständig zurück.
Seit Juni quasi kein Geld mehr bekommen?
„Die haben sich nicht an das gehalten“, sagt Willi Wening mit Blick auf das Schreiben vom 22. Juni. Was er meint, ist die Zusicherung der Lohnfortzahlung trotz Freistellung. In den vergangenen vier Monaten habe er quasi kein Geld mehr bekommen, schildert der Ex-Betriebsrat. In der Folge gehe er nun an seine Reserven, sprich an sein Erspartes ran, sagt Wening. Er habe deshalb Klage eingereicht. Der Fall wird aber voraussichtlich erst im kommenden Jahr vor dem Arbeitsgericht verhandelt.
Playmobil-Hersteller dementiert
Auf BR-Nachfrage legt ein Unternehmenssprecher die Sichtweise der Horst Brandstätter Group dar. Die Freistellung erfolge „vereinbarungsgemäß bei allen betroffenen Mitarbeitern unter Fortzahlung der Vergütung“. Im Fall von Willi Wening habe das Zirndorfer Unternehmen die Vergütungszahlungen aber „aufgrund umfangreicher, auch gerichtlich festgestellter, Gegenforderungen aufgerechnet“. Wenings Darstellung „lasse diesen wesentlichen Zusammenhang außer Betracht“. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit Wenings Freistellung bestehe nicht, heißt es. Dem wiederum widerspricht Wening: Es seien keine Gegenforderungen gerichtlich festgestellt worden.
Streit um Anerkennung von Arbeit als Schwerbehindertenvertreter
Was mit „Gegenforderungen“ genau gemeint ist, geht aus dem Antwortschreiben der Horst Brandstätter Group nicht hervor. Zum Schutz personenbezogener Daten werde man sich „nicht zu weiteren Einzelheiten“ äußern, heißt es. Wening hingegen sagt, hier gehe es um seine Arbeit als Schwerbehindertenvertreter im Unternehmen. Die Horst Brandstätter Group wolle diese nicht anerkennen und habe ihm Arbeitsstunden abgezogen.
Arbeitsrechtlerin vermutet „starke Eskalation“
Eine offene Forderung seitens es Arbeitgebers gegen den Lohnanspruch anzurechnen, sei grundsätzlich zulässig – aber dabei gelten „strenge rechtliche Voraussetzungen“, ordnet Arbeitsrechtlerin Mira Ney von der Kanzlei „AfA Arbeitsrecht für Arbeitnehmer“ die Situation ein. Der Fall spreche – so weit zu beurteilen – „für eine starke Eskalation zwischen den Parteien“, sagt Ney.
Im Juli war die Horst Brandstätter Group auch bereits mit dem damaligen Betriebsratsvorsitzenden Michael Ulbrich aneinandergeraten und hatte ihn fristlos gekündigt. Zu den Gründen wollte sich die Horst Brandstätter Group bei Bekanntwerden des Falls nicht äußern. Die Gewerkschaft IG BCE hatte den Eindruck geäußert, dass ein Arbeitnehmervertreter „zum Schweigen gebracht werden“ sollte. Später hatten sich der Playmobil-Hersteller und Ulbrich außergerichtlich geeinigt und ihren Streit beigelegt.

