Das Europäische Parlament hat einem Vorschlag der EU-Mitgliedstaaten zur Neufassung der Rechte von Fluggästen zugestimmt, die bei Flügen von Airlines aus der EU und bei allen Flügen, die in der EU starten, gelten sollen. Nach oft kontroversen jahrelangen Verhandlungen und Forderungen von Fluggesellschaften, die Regeln zu ihren Gunsten zu lockern, bleiben die Passagierrechte nun überwiegend erhalten.
Drei-Stunden-Grenze bei Verspätungen soll bleiben
So soll die bestehende Drei-Stunden-Grenze für Entschädigungen bei Flugverspätungen in den künftigen Fluggastrechten beibehalten werden. Nach den seit 2004 geltenden Regeln können Passagiere bei Verspätungen von mehr als drei Stunden je nach Länge der Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro von der Airline einfordern.
Die EU-Kommission wollte hier Wünschen der Airlines nach einer Lockerung entgegenkommen und hatte vorgeschlagen, die Schwelle auf vier Stunden anzuheben. Die Mitgliedsstaaten wollten ebenfalls im Interesse der Fluglinien die Summe auf 500 Euro deckeln – solchen Verschlechterungen aus Verbrauchersicht widersetzte sich jedoch das EU-Parlament. Letztlich einigten sich die Länder und das Parlament nun auf den Status quo.
Kosten für Handgepäck sollen transparenter werden
Bei einem weiteren Streitthema – den Gebühren für Handgepäck – kamen die Mitgliedstaaten und das Parlament überein, dass Airlines wie bisher Geld für größere Gepäckstücke verlangen dürfen. Voraussetzung ist aber, dass kleine Taschen kostenlos bleiben.
Neu ist hier, dass Fluganbieter künftig verpflichtet sein sollen, standardmäßig den Ticketpreis einschließlich Handgepäck anzuzeigen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern. Kunden, die auf Handgepäck verzichten, sollen Rabatte erhalten.
Bessere Information über Fluggastrechte
Zudem bleiben Regeln bestehen, wonach ein begleitender Erwachsener ohne Aufpreis neben einem Kind unter 14 Jahren sitzen darf, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung.
Verbessert werden soll die Information der Fluggäste über ihre Rechte durch die Airlines: Die Airline muss Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden haben dann neun Monate Zeit, ihre Ansprüche anzumelden.
Darüber hinaus wurde Airlines untersagt, Passagiere zum Herunterladen einer App für die Bordkarte zu zwingen – ein Vorgehen, das Ryanair im November eingeführt hatte.
EU-Abgeordnete sehen Verbraucherrechte gestärkt
Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei „nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte“, teilte Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, mit, sei aber „eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen“. Das Parlament habe „erfolgreich verhindert, dass die Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden“. Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen, sodass mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können.
Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden über die Einigung und verwies auf mehrere Verbesserungen für Verbraucher, etwa den leichteren Preisvergleich beim Handgepäck und bessere Informationen. Dass die Höhe der Entschädigung bei Verspätung nicht angetastet werde, sei ein Verhandlungserfolg.
Airlines zeigen sich unzufrieden
Die Luftverkehrswirtschaft reagierte nüchterner. Zur Drei-Stunden-Schwelle, ab der bei Verspätung Entschädigungen gezahlt werden müssen, erklärte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), für Mittel- und Langstreckenflüge sei es „unmöglich, in so kurzer Zeit Ersatzflüge oder Reparaturen zu organisieren“.
„In dem ohnehin angespannten Wirtschaftsumfeld können sich Airlines eine Doppelbelastung von Kompensationszahlung und den Kosten einer Ersatzmaschine nicht leisten“, so BDL-Hauptgeschäftsführer Lang. Der Wettbewerb mit ausländischen Fluggesellschaften, für die die Regeln nur gelten, wenn ihr Flug in der EU startet, sei hart.
Die Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie. Nachdem die Regeln in Kraft getreten sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen.
Mit Informationen von Reuters und DPA

