In der CSU-Spitze gibt es neuen Unmut über die Mütterrente. Hans Reichhart ist nicht nur in Günzburg Landrat und Schatzmeister der CSU, sondern auch Mitglied in Vorstand und Präsidium der Partei. Er fordert, „heilige Kühe wie die Mütterrente zu opfern“. Bei der Reform des Sozialstaats solle man bei Null starten, sagte er im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk. Aber was genau ist diese Mütterrente eigentlich? Und wer hat bislang etwas davon? Ein Überblick.
Was ist die „Mütterrente“?
Mit Hilfe der sogenannten Mütterrente können nicht nur Mütter, sondern alle Menschen, die für die Kindererziehung auf Erwerbsarbeit verzichtet haben, ihre gesetzliche Altersvorsorge aufbessern. Sie ist also Teil der gesetzlichen Rente. Diese Anerkennung von Erziehungsleistungen gibt es schon seit einigen Jahren. Wie hoch sie ausfällt, hängt aktuell von der Anzahl der Kinder und ihrem Geburtsjahr ab.
Für jedes vor 1992 geborene Kind werden bis zu 30 Monate an Kindererziehung anerkannt, für jedes ab 1992 geborene Kind bis zu 36 Monate. Nun soll zum Jahreswechsel 2027 die nächste Änderung kommen: die Mütterrente III. Die Anerkennung von bis zu 36 Monaten für die Erziehung aller Kinder soll dann unabhängig vom Geburtsdatum gelten.
Was bringt die Änderung den Rentnern?
Was genau das bringen würde, lässt sich aktuell noch nicht genau sagen. Für jedes vor 1992 geborene Kind kann für die Erziehung dann ein halbes Jahr mehr berechnet werden. Ein Jahr entspricht einem Rentenpunkt, es würde also einen halben Rentenpunkt mehr geben.
Aktuell entspricht ein Rentenpunkt knapp 41 Euro pro Monat, für einen halben sind es also etwas mehr als 20 Euro brutto. Allerdings steigt der Wert der Rentenpunkte alljährlich zum 1. Juli bei der sogenannten Rentenanpassung.
Wie hoch der Wert eines Rentenpunktes sein wird, lasse sich derzeit noch nicht verlässlich abschätzen, heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Der Wert werde jedenfalls höher sein als heute.
Warum soll die Mütterrente erweitert werden?
Für CSU-Parteichef Markus Söder ist die „Mütterrente“ ein Herzensprojekt. Für ihn ist es eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber Frauen für deren erbrachte Lebensleistung. Dafür spricht sich auch unter anderem der Sozialverband VdK aus.
Erst vor ein paar Wochen hat zudem Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) nachgelegt. Sie wies die erneute Debatte über eine Abschaffung als Unverschämtheit zurück. Das ifo Institut schätzt die Ausgaben auf jährlich fünf Milliarden Euro (externer Link).
Wie soll das finanziert werden?
Bisher werden die Mehrausgaben für die Mütterrente von der Deutschen Rentenversicherung getragen. Die Mittel für die Mütterrente III kämen dagegen aus Steuereinnahmen. Dies sei sachgerecht, da für diese Leistungen keine Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt wurden und die besondere Berücksichtigung der Kindererziehung bei der Rente eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, heißt es bei der DRV.
Allerdings weist unter anderem der Rentenexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Johannes Geyer, darauf hin, dass der Rente schwierige Zeiten bevorstehen. Da wäre es gut, die Mütterrente III mit anderen Zielen ins Verhältnis zu setzen. Wenn es noch möglich wäre, sie zu stoppen, dann sollte man das machen. Denn einmal eingeführt, sei es gar nicht mehr so leicht, vor allem rechtlich, diese Leistung wieder abzuschaffen, warnt Geyer.
Gibt es Alternativen?
Es ist die Frage, was man erreichen will und was man sich als Gesellschaft leisten kann. In einem Gutachten vor ein paar Jahren hat der Rentenexperte Geyer festgestellt (externer Link), dass die Ausweitung der Kindererziehungszeiten an sich auch kein Instrument ist, um Altersarmut gezielt zu bekämpfen. Allerdings könne die Aufwertung trotzdem eine armutsverringernde Wirkung entfalten, da sie vor allem Frauen mit geringen Anwartschaften zugutekommt.
Jedoch ist die Frage, ob man das nicht anders besser erreicht. Welche Alternativen es nun dazu gibt, lässt sich seinen Worten nach zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Aufgrund der zu erwartenden hohen Ausgaben müssten womöglich andere Leistungen gekürzt werden. Wenn die Mütterrente III dagegen nicht komme, habe man die Mittel zur Verfügung für andere Zwecke.

