Anlaufstelle Zentrum Bayern Familie und Soziales
In Bayern ist für Menschen wie Erhan Er das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Regensburg die zentrale Anlaufstelle. Dort werden Fälle von Geschädigten bearbeitet. Dazu zählen nicht nur Großschadenereignisse im Freistaat, sondern auch Vorfälle außerhalb Bayerns – bis hin zu Taten im Ausland –, durch die Menschen aus Bayern zu Opfern geworden sind.
Sogenannte „Fallmanager“ beraten und begleiten Geschädigte, erklärt Vizepräsidentin Kerstin Wimmer: „Wo geh ich hin, wer unterstützt mich, welchen Antrag muss ich stellen, wie komme ich an Hilfe?“ Damit finanzielle Entschädigung fließen kann, müssen Betroffene selbst aktiv werden und einen Antrag stellen – das gilt auch für Selbständige, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, erklärt Thomas Kerner, der beim ZBFS den Fachbereich soziale Entschädigung leitet.
„Krankengeld der sozialen Entschädigung“ kann finanzielle Löcher stopfen
Wird einem Antrag stattgegeben, dann fließt das sogenannte „Krankengeld der sozialen Entschädigung.“ Das, so Kerner, sei etwas höher als das normale Krankengeld: „Wir übernehmen dann auch die Sozialversicherungsbeiträge ganz. Das heißt unter dem Strich: Es bleibt sehr wahrscheinlich eine Lücke, aber sie ist deutlich kleiner als beim normalen Krankengeldbezug.“
Auch Erhan Er hat hier einen Antrag gestellt, nachdem sein Arzt die posttraumatische Belastungsstörung festgestellt hatte. Kürzlich hat das Zentrum Bayern Familie und Soziales ihm Leistungen der sozialen Entschädigung bewilligt. Für ihn ist das ein wichtiger Schritt zurück in die Normalität.

